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Ich habe eine Frage.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.
Nun gibt es einen Wasserschaden in 3 Wohnungen, bei mir auch welche behoben werden müssen. Das heisst Lärm, Gestank und Schmutz. Ich arbeite im Schichtbetrieb. Wie komme ich trotzdem zur erholsamen Ruhe. Habe ich Anspruch auf " Ruhe und Erholung " ggf. Auswärts ? Habe ich evtl. das Anrecht auf Entschädigung für anfallende Kosten welche entstehen. Danke zum voraus.
Hanspeter
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Ich habe eine Frage.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus.
Nun gibt es einen Wasserschaden in 3 Wohnungen, bei mir auch welche behoben werden müssen. Das heisst Lärm, Gestank und Schmutz. Ich arbeite im Schichtbetrieb. Wie komme ich trotzdem zur erholsamen Ruhe. Habe ich Anspruch auf " Ruhe und Erholung " ggf. Auswärts ? Habe ich evtl. das Anrecht auf Entschädigung für anfallende Kosten welche entstehen. Danke zum voraus.
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Kommentare
Fr, 20/04/2018 - 05:23
Robert Schweng
René von Allmen Ev. Mietzins Reduktion... Aber wohl eher nicht.
Diego Martins Handelt es sich um eine grosse Wohnung? Wie viele Zimmer sind betroffen??
Ciara Gomez Anspruch auf Ruhe und Erholung eher weniger, denn da sind im Haus ja auch keine Ruhezeiten.
Evtl. Mietreduktion.
Am besten mit dem Chef reden ob ein Wechsel auf Spätschicht möglich ist, dann wären die Handwerker aus dem Haus. 😎😎😎
ist ein verbleib in der wohnung kaum oder gar nicht mehr zumutbar,
kann der mieter nebst mietreduktion auch schadenersatz verlangen.
liegt ein mittlerer oder schwerer mangel am mietobjekt vor,
muss das gem. art. 257g or dem vermieter umgehend gemeldet werden.
sorgt dieser nicht innert nützlicher frist für abhilfe,
können von schweren und mittleren mängeln betroffene mieter
nebst dem anspruch auf mietzinsreduktion auch schadenersatz verlangen.
das heisst, sie können dem vermieter beispielsweise die hotelkosten
oder zusätzliche auslagen für den arbeitsweg in rechnung stellen, wenn
sie vorübergehend ausziehen mussten.
doch vorsicht:
es sind fast immer grenzfälle und auch der mieter ist angehalten den schaden gering zu halten! (d.h. kein 5 sterne hotel für eine 1 zimmer wohnung)
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:a19880a7-a24b-4481-98b2-bfd054af8e2...
Ciara Gomez Hanspeter Fahrni Hast Du denn den Vermieter schriftlich darauf hingewiesen dass es unzumutbar ist, so zu wohnen und arbeiten und darum gebete abhilfe zu schafen?🤔🤔🤔
Wenn ja, melde Dich beim MV, die werden Dir sagen ob Du eine Mietzeinsreduktion bekommst und ggf. in ein Hotel ziehen kannst.😎😎😎