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Ich hab eine Frage zum Thema Haushaltsversicherung
Einige Info vorab:
- Wohne im Kanton Zürich
- Lebe getrennt von meinem Mann seit mitte September 2018
- Er hat eine eigene Wohnung
- Ich hab eine eigene Wohnung erst im Dezember 2018
- Wohne jetzt noch in der alten Wohnung, die ist mir zu Teuer und zu gross
- Alte Wohnung ist gekündigt auf den 31. Januar 2019
- bin an einem Nachmieter am suchen
- Mein Mann steht auch noch im Mietvertrag von der «alten Wohnung»
- Hab mit ihm abgemacht, mündlich, das wir die Haushaltsversicherung laufen lassen bis ende Januar.
- Heute hab ich erfahren, das er aus der jetzigen Haushaltsversicherung ausgetreten ist. Da ich heute einen neue Vertrag bekommen wo nur ich drin steh, ohne ihn.
Er ist der Meinung, das er das darf , da er hier nicht mehr Wohnt! Er hat aber immer noch Gegenstände hier und ist dadurch immer wieder hier um seine Sachen stückchenweise zu zügeln.
Darf er aus der Haushaltsversicherung von der alten Wohnung austreten und ohne mir etwas mitzuteilen? Da er ja immer noch im Mietvertrag mit drin steht!
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Ich hab eine Frage zum Thema Haushaltsversicherung
Einige Info vorab:
- Wohne im Kanton Zürich
- Lebe getrennt von meinem Mann seit mitte September 2018
- Er hat eine eigene Wohnung
- Ich hab eine eigene Wohnung erst im Dezember 2018
- Wohne jetzt noch in der alten Wohnung, die ist mir zu Teuer und zu gross
- Alte Wohnung ist gekündigt auf den 31. Januar 2019
- bin an einem Nachmieter am suchen
- Mein Mann steht auch noch im Mietvertrag von der «alten Wohnung»
- Hab mit ihm abgemacht, mündlich, das wir die Haushaltsversicherung laufen lassen bis ende Januar.
- Heute hab ich erfahren, das er aus der jetzigen Haushaltsversicherung ausgetreten ist. Da ich heute einen neue Vertrag bekommen wo nur ich drin steh, ohne ihn.
Er ist der Meinung, das er das darf , da er hier nicht mehr Wohnt! Er hat aber immer noch Gegenstände hier und ist dadurch immer wieder hier um seine Sachen stückchenweise zu zügeln.
Darf er aus der Haushaltsversicherung von der alten Wohnung austreten und ohne mir etwas mitzuteilen? Da er ja immer noch im Mietvertrag mit drin steht!
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Kommentare
Sa, 06/10/2018 - 02:52
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Meinst du die Hausratsversicherung?
Also, die würde zahlen wenn z.b. die Wohnung total ausbrennt, und su alle Möbel Kleidung und Alltagsgegenstände neu kaufen müsstest... Bekäme dann dein Mann den halben Betrag von dir, dien die Versicherung auszahlt?
Wenn ja, dann wär er besser nicht ausgetreten - wenn nein, dann ist alles ok o.
Eine eneu sollte er eh machen - sonst kriegt er ja nix, wenn seine jetztige Wohnung abbrennen sollte...
Roman Caviezel Klar darf er das, aufgrund seines Auszugs. Ein Versicherungsvertrag hat nichts mit einer Scheidung zu tun, ausser natürlich bei einer 3a-Police sofern keine Gütertrennung besteht.
Maja Sprenger Ich hab mit meinem Mann mitte September abgemacht, das wir die alte Hausratversicherung laufen lassen bis wir die alte Wohnung offiziell abgegeben haben ! und daran hält er sich nicht :-(
Roman Caviezel Maja Sprenger das spielt leider keine Rolle. Denn wenn er einen neuen Wohnsitz begründet, muss er auch sein Risiko absichern.
Beatrice Zbinden Da der Exmann eine eigene Wohnung hat, braucht er eine eigene Versicherung und drum musste er aus der alten Police raus, damit er eine neue abschliessen kann.
Maja Sprenger wie machen die das , wo mehrere Häuser / Wohnungen haben ?
Beatrice Zbinden Da wird das als Zweitwohnsitz deklariert, was hier ja nicht der Fall ist
Roman Caviezel Für einen Zweitwohnung oder für ein Feriendomizil muss generell eine gesonderte Police erstellt werden. Die Sachen ihres Noch-Mannes welche sich bei Ihnen befinden, deckt seine neue Versicherung ebenfalls, da diese ja nur noch temporär bei Ihnen sind und nicht mehr dauerhaft.