I han e chlyni frog min chef het mo kündigund im november igschribe gschikt han aber kei zyt ka zum die holle und er het sie mir den im dezember geh ab wen zehlt etz kündigungsfrist vo zwei mönet?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 2

Kommentare

Ruster Ramona

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Isch sie nid 3 Monat ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Lorenz Wucherer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nei 2

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Marcio Teixeira

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Igschriebe zehlt

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Lorenz Wucherer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Merci

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ruster Ramona

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Doch 3

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Eva Vogel

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Au wenns ned abholsch... es zellt wenn de Brief achont (bi der oder de Poscht). DChöndigongsziit food abem druuffolgende Tag wo dChöndigong acho esch afo zelle.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Lorenz Wucherer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Aso er het en igschribe gsendet bi en aber nid go holle den het er sie mir im dezeber it händ druckz

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

da die kündigung nicht persönlich übergeben, sondern eingeschrieben gesandt wurde, gehe ich davon aus, dass der an nicht anwesend war.
grundsätzlich kann der ag auch mündlich kündigen.
aus beweisgründen ist allerdings schriftlich vorzuziehen.
https://www.ch.ch/de/kundigung-arbeitsvertrag/

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Lorenz Wucherer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Er het no nix devo gseit i han au nid demit grechnet

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

dann waren sie arbeiten, während der eingeschriebene brief bei ihnen lag?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Daniel Ebnöther

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Eingeschrieben gilt als Abgeholt!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Lorenz Wucherer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Er lag auf der post und ja hat nur auf wen ich arbeite muss sie immer umsenden

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das heisst also sie konnten während ihrer Anstellung ihre persönliche Post nie erledigen?
Ich denke da ist es besser sie akzeptieren die Kündigung und suchen sich etwas neues!

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Emanuel Mühlbacher

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Würd säge di ihgschriebe zellt vor Gricht

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Petra Petrovic-Djokic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Phil Becker

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Entgegen einer verbreiteten Meinung ist für den Zeitpunkt der Gültigkeit der Kündigung bei Postzustellung nicht das Absendedatum des Poststempels massgebend, sondern der Zeitpunkt, an dem der Empfänger davon Kenntnis erhält oder hätte erhalten können. Das Risiko für Verzögerungen bei der Postzustellung trägt der Kündigende.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Rebecca Lang

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Einschreiben plus 7d abholfrist!! Wann hat er denn brief aufgegeben?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Lorenz Wucherer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Abholfrist war am 30.11

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Regula Christen

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

In derKündigung steht der Termin auf den er dir kündigt.Dieser gilt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Selina Köstl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Dezember

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Lorenz Wucherer

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wer arbeitet den mit solchen sachen und kennt sich gut aus?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ciara Gomez

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Lorenz Wucherer Wenn Du die Kündigung anfechten willst, geh sofort mit der Kündigung zum RAV. Wenn Sie anfechtbar ist, machen die das schon oder sagen Dir zumindest Bescheid!
???

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

die kündigung gilt ab dem zeitpunkt der kenntnissnahme!
da die eingeschriebene kündigung nicht abgeholt wurde, gehe ich davon aus, du bist in der nächste woche zur arbeit gegangen und dort hat man dir dann ja wohl bescheid gesagt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Allma Kiki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Kündiging Ende November gilt wenn es fristgemäss zugestellt worden ist. Sprich am 30.11. Abholbereit auf der Post und die Abholungseinladund im Briefkasten war.

www.weka.ch/themen/personal/kuendigung-arbeitszeugnis/kuendigung-abwicke...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden