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Huhu.... Wenn meh züglet dt Wohnig und Schlüssel abgibt...wie viel später darf dt Verwaltung No Sache beastande?
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Huhu.... Wenn meh züglet dt Wohnig und Schlüssel abgibt...wie viel später darf dt Verwaltung No Sache beastande?
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Kommentare
Mi, 21/08/2019 - 11:29
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Wenige Arbeitstage
https://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/30451183
Kurt Egli Will der Vermieter den Mieter nachdem Auszug für Schäden haftbar machen, so hat er dem Mieter die Mängel sofort klar und deutlich mitzuteilen.
Z.B. ist die Zustellung einer Mängelliste erst drei Wochen nach Auszug ist verspätet und der Anspruch damit verwirkt.
https://www.mietrecht.ch/documents/Dokumente/Entscheide/mp_2_92_77.pdf