Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Huhu.... Wenn meh züglet dt Wohnig und Schlüssel abgibt...wie viel später darf dt Verwaltung No Sache beastande?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Huhu.... Wenn meh züglet dt Wohnig und Schlüssel abgibt...wie viel später darf dt Verwaltung No Sache beastande?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 6
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mi, 21/08/2019 - 11:29
Robert Schweng
Mirjam Locher-Heuberger Wenige Arbeitstage
https://www.20min.ch/community/dossier/geldratgeber/story/30451183
Kurt Egli Will der Vermieter den Mieter nachdem Auszug für Schäden haftbar machen, so hat er dem Mieter die Mängel sofort klar und deutlich mitzuteilen.
Z.B. ist die Zustellung einer Mängelliste erst drei Wochen nach Auszug ist verspätet und der Anspruch damit verwirkt.
https://www.mietrecht.ch/documents/Dokumente/Entscheide/mp_2_92_77.pdf