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hoi mittenand... Habe zu einer aktiellen Betreibung von meiner Tochter eine Frage?
Nach Ihrer Heirat 4.Juni 17 habe ich die Alimentenzahlung aufgehört. Obwohl Sie noch in der Ausbildung ist.
Ist diese Betreibung und die Geldnachforderung von Ihr gerechtfertigt.
Wer weiss dies mit gewissheit oder kenn jemanden?
Vielen Dank für die Hilfe !
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hoi mittenand... Habe zu einer aktiellen Betreibung von meiner Tochter eine Frage?
Nach Ihrer Heirat 4.Juni 17 habe ich die Alimentenzahlung aufgehört. Obwohl Sie noch in der Ausbildung ist.
Ist diese Betreibung und die Geldnachforderung von Ihr gerechtfertigt.
Wer weiss dies mit gewissheit oder kenn jemanden?
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Kommentare
Mi, 11/07/2018 - 09:15
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner hmmm... ich weiss es nicht wirklich, aber Eltern müssen ihre Kinder unterstützen, bis sie eine Erstausbildung abgeschlossen haben - egal wie alt sie sind dann...
Gem. ZGB 277 ist nichts geschrieben, ob man diese Unterstützung an einen Ehepartner abgibt oder nicht!
Roman Richle bis zur vollendung der erstausbildung ist der vater alimentenpflichtig, steht normalerweise auch in jeder alimentenvereinbarung / gerichtsentscheid. Evtl macht es sinn, die alimentierung neu berechnen zu lassen, wenn zb. der neue ehemann wahnsinnig viel verdient... ...aber einfach die zahlung einstellen weil die kindsmutter geheiratet hat kannst du natürlich nicht... 🤔
Kurt Egli Ja.
Wenn sie einen Sohn hätten der geheiratet hat, würde das auch nichts am Kindesunterhalt ändern.
Das müsste per Gericht abgeändert werden aber darf sicher nicht eigenmächtig eingestellt werden.
Colette Rudin Edi Stu unbedingt die neue Situation gerichtlich neu festlegen lassen.
Markus Meyer Die Verpflichtung Alimente zu zahlen endet nicht mit Heirat der Berechtigten sondern mit Abschluss der 1. Ausbildung (od. 25.).
Das einzige was man machen könnte, wäre eine Anpassung des Betrages erwirken. Bei Einigkeit geht das durch Genehmigung der Einigung durch die KESB oder bei Uneinigkeit via Klage am zust. Gericht.
Keinesfalls aber hört die Verpflichtung auf.
Also ist die Betreibung absolut berechtigt und die Verpflichtung Alimente zu zahlen ist vorhanden.