Hallo,kann man als privater jemanden betreiben?
Danke schon im Voraus!

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Ja. Du kannst jeden Betreiben. Das Betreibungsamt kann dir weiter helfen. Betreibung am Wohnort des zu betreibenden du musst kodten vorschiessen.

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Bertina Alii

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Jo sicher kanst du..

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Andreas Michel

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In der tollen schweiz kann jeder jeden betreiben, ob begründet oder nicht begründet.

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Ines Dümke

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Ist leider so ? durfte es am eigenen Leib erfahren

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Birgit Rechsteiner

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Ist doch egal. Wenn man Geld schuldet, dann find ich es super mit dem betreoben, wenn man nix schuldet ist man da schnell wieder raus... 😊

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Ines Dümke

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Irrtum ich war nichts schuldig...hätte mir von meinen Lebensgefährten besser eine Quittung für den Monatlichen Mietanteil geben lassen sollen. Aber wer macht das schon. Er hat mich nach der Trennung Betrieben und ich konnte keine Quittungen mit Unterschrift vorweisen . Also doppelt bestraft. Vor Gericht hätte ich null Chancen gehabt. Arschkarte gezogen

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Birgit Rechsteiner

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@Ines
Ok, in so einer Situation ist das doof.
Nie Geldtransaktionen in bar machen...!

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Max Musters

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In der Schweiz kann du jemandem gemütlich gegen das Bein pinkeln und willkürlich betreiben....

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Bubu Sandra

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willkürlich kannst du nicht und wenn es unrechtmässig ist bleibst du auf den kosten sitzen

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Birgit Rechsteiner

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Erklär mal bitte?
Wo liegt sie da falsch?
Wenn es willkürlich ist kann man ganz schnell da wieder raus...

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Max Musters

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Birgit Rechsteiner erstmal nicht ! Wenn man eine "Rechnung"oder Nachweis erbringt , und das ist nicht schwer , steht diese bis zur Schlichtung drin...auch wenn die Gegenpartei nicht löschen lässt steht diese weiterhin im Betreibungsauszug. Zudem wird bei einer nicht Weiterführung die Betreibung es nach einem Jahr gelöscht

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Birgit Rechsteiner

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Man kann auch löschen lassen, bzw. Dwn Nachweis vringen, das nicht weiter gezogen wurde sagt ja viel aus...

Wenn der Auszug sonst leer ist, gibts nicht so ein grosses Problem...

Vor allem muss jemand ja wirklich etwas gegen dich haben, wenn er für sowas Grundlos Geld in die Hand nimmt...

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Melii Schaurhofer

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Wieviell muss man vorauszahlen wenn man jemanden betreibt? Muss ab morgen jemanden betreiben..

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Max Musters

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Kommt auf die zu betreibende summe an

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Melii Schaurhofer

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Es handelt sich etwa um 1200.- und im januar muss ich diese person wegen eines anderen vertrages um 6000.- betreiben

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Annelise Schnyder

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D gebühr för en betriibig uuschtelle esch om 70 franke, egal wie höch de betrag esch. Deh werd ersch relevant wenn de betrebnig rächtsvorschlag macht, ond denn vore fredensrechter muesch.

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Birgit Rechsteiner

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Nein. Nicht egal wie hoch der Betrag ist.
Weshalb nicht gleich beide Beträge zusammen betreiben?

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Birgit Rechsteiner

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Sämy Sam

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du kannst das ganze sogar online veranlassen..

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Melii Schaurhofer

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Naja es esch es privatdarlehe gsi und de chlibetrag isch no vom ehemalige vermieter vode schäde no zum zahle d hälfti muess er weller au em vertrag gstande esch er setmer jede monet 100.- abzahle macht er immer schleppend jetzt hani si noni und er schribt ne zrug und alles.. ha d nase voll und s darlehe chani ersch ab 31.12. Well de vertrag bes det he goht

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Birgit Rechsteiner

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Um weihnachten gelten noch Betreibungsferien.
Findet man im Internet.

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Judy Salm-Bösch

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Betreibungskosten setzen sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen. Einer ist abhängig vom Betrag, dann kommt Zustellung dazu. Dort kommt es drauf an, ob es mehrere Zustellversuche, evtl sogar noch mit Polizei braucht

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Bubu Sandra

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Judy Salm-Bösch die zustellversuche kommen separat ?

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Judy Salm-Bösch

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Ja aber gehören ja auch zu den betreibungskosten.
Hier übrigens noch der Art der Gebührenverordnung SchKG bzgl betragsabhängiger kosten, s. Art 16 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960496/index.html

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Bertina Alii

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Wen jemanden betrieben mussen, muss man 3 mal schriftlich erinnern dan kannst du betriben

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Melii Schaurhofer

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Ist nicht pflicht.. mahnen tut man aus guten willen usw aber theoretisch kannst du sofort betreiben wenn die frist abgelaufen ist

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Annelise Schnyder

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Mer chan ou ohni mahnig oder sogar rächnig betriibe

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Koch Michel

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Ja das kannst Du, nur wenn die andere Partei kein Geld hat bleiben die Betreibungskosten an Dir hängen. Ist mir so ergangen

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Bubu Sandra

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somit am besten auszug holen beim betreibungsam dessen wohnorts (ca20.-) und die beraten auch gerne

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Pascale Gerber

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Ja, in der Schweiz kann man jeden und jeden Betreiben. Man muss nicht einmal eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung senden. Im Klartext gesagt ich kann Ihnen morgen eine betreibung zukommen lassen.

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Patrizia Battista

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Na klar kannst Du das. Schau mal auf der Homepage Deiner Gemeinde, ggf. findest Du da weitere Infos. Ansonsten darfst Du mir gerne schreiben, bin beruflich geübt im Betreibungeswesen.

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