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Hallo,kann man als privater jemanden betreiben?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Birgit Rechsteiner
Ja. Du kannst jeden Betreiben. Das Betreibungsamt kann dir weiter helfen. Betreibung am Wohnort des zu betreibenden du musst kodten vorschiessen.
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Bertina Alii
Jo sicher kanst du..
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Andreas Michel
In der tollen schweiz kann jeder jeden betreiben, ob begründet oder nicht begründet.
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Ines Dümke
Ist leider so ? durfte es am eigenen Leib erfahren
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Birgit Rechsteiner
Ist doch egal. Wenn man Geld schuldet, dann find ich es super mit dem betreoben, wenn man nix schuldet ist man da schnell wieder raus... 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Ines Dümke
Irrtum ich war nichts schuldig...hätte mir von meinen Lebensgefährten besser eine Quittung für den Monatlichen Mietanteil geben lassen sollen. Aber wer macht das schon. Er hat mich nach der Trennung Betrieben und ich konnte keine Quittungen mit Unterschrift vorweisen . Also doppelt bestraft. Vor Gericht hätte ich null Chancen gehabt. Arschkarte gezogen
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Birgit Rechsteiner
@Ines
Ok, in so einer Situation ist das doof.
Nie Geldtransaktionen in bar machen...!
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Max Musters
In der Schweiz kann du jemandem gemütlich gegen das Bein pinkeln und willkürlich betreiben....
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Bubu Sandra
willkürlich kannst du nicht und wenn es unrechtmässig ist bleibst du auf den kosten sitzen
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Birgit Rechsteiner
Erklär mal bitte?
Wo liegt sie da falsch?
Wenn es willkürlich ist kann man ganz schnell da wieder raus...
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Max Musters
Birgit Rechsteiner erstmal nicht ! Wenn man eine "Rechnung"oder Nachweis erbringt , und das ist nicht schwer , steht diese bis zur Schlichtung drin...auch wenn die Gegenpartei nicht löschen lässt steht diese weiterhin im Betreibungsauszug. Zudem wird bei einer nicht Weiterführung die Betreibung es nach einem Jahr gelöscht
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Birgit Rechsteiner
Man kann auch löschen lassen, bzw. Dwn Nachweis vringen, das nicht weiter gezogen wurde sagt ja viel aus...
Wenn der Auszug sonst leer ist, gibts nicht so ein grosses Problem...
Vor allem muss jemand ja wirklich etwas gegen dich haben, wenn er für sowas Grundlos Geld in die Hand nimmt...
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Melii Schaurhofer
Wieviell muss man vorauszahlen wenn man jemanden betreibt? Muss ab morgen jemanden betreiben..
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Max Musters
Kommt auf die zu betreibende summe an
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Melii Schaurhofer
Es handelt sich etwa um 1200.- und im januar muss ich diese person wegen eines anderen vertrages um 6000.- betreiben
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Annelise Schnyder
D gebühr för en betriibig uuschtelle esch om 70 franke, egal wie höch de betrag esch. Deh werd ersch relevant wenn de betrebnig rächtsvorschlag macht, ond denn vore fredensrechter muesch.
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Birgit Rechsteiner
Nein. Nicht egal wie hoch der Betrag ist.
Weshalb nicht gleich beide Beträge zusammen betreiben?
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Birgit Rechsteiner
https://www.e-service.admin.ch/eschkg/cms/content/faq/teuertab_de
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Sämy Sam
du kannst das ganze sogar online veranlassen..
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Melii Schaurhofer
Naja es esch es privatdarlehe gsi und de chlibetrag isch no vom ehemalige vermieter vode schäde no zum zahle d hälfti muess er weller au em vertrag gstande esch er setmer jede monet 100.- abzahle macht er immer schleppend jetzt hani si noni und er schribt ne zrug und alles.. ha d nase voll und s darlehe chani ersch ab 31.12. Well de vertrag bes det he goht
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Birgit Rechsteiner
Um weihnachten gelten noch Betreibungsferien.
Findet man im Internet.
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Judy Salm-Bösch
Betreibungskosten setzen sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen. Einer ist abhängig vom Betrag, dann kommt Zustellung dazu. Dort kommt es drauf an, ob es mehrere Zustellversuche, evtl sogar noch mit Polizei braucht
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Bubu Sandra
Judy Salm-Bösch die zustellversuche kommen separat ?
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Judy Salm-Bösch
Ja aber gehören ja auch zu den betreibungskosten.
Hier übrigens noch der Art der Gebührenverordnung SchKG bzgl betragsabhängiger kosten, s. Art 16 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960496/index.html
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Bertina Alii
Wen jemanden betrieben mussen, muss man 3 mal schriftlich erinnern dan kannst du betriben
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Melii Schaurhofer
Ist nicht pflicht.. mahnen tut man aus guten willen usw aber theoretisch kannst du sofort betreiben wenn die frist abgelaufen ist
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Annelise Schnyder
Mer chan ou ohni mahnig oder sogar rächnig betriibe
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Koch Michel
Ja das kannst Du, nur wenn die andere Partei kein Geld hat bleiben die Betreibungskosten an Dir hängen. Ist mir so ergangen
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Bubu Sandra
somit am besten auszug holen beim betreibungsam dessen wohnorts (ca20.-) und die beraten auch gerne
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Pascale Gerber
Ja, in der Schweiz kann man jeden und jeden Betreiben. Man muss nicht einmal eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung senden. Im Klartext gesagt ich kann Ihnen morgen eine betreibung zukommen lassen.
Fr, 02/06/2017 - 13:34
Patrizia Battista
Na klar kannst Du das. Schau mal auf der Homepage Deiner Gemeinde, ggf. findest Du da weitere Infos. Ansonsten darfst Du mir gerne schreiben, bin beruflich geübt im Betreibungeswesen.