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hallo zusammen. wie lange hat man zeit um überstunden auszuzahlen? bzw wann muss man dies tun? gleich im nächsten monat oder gibts da eine regelung? im vertrag ist nichts zeitliches konkretisiert.
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hallo zusammen. wie lange hat man zeit um überstunden auszuzahlen? bzw wann muss man dies tun? gleich im nächsten monat oder gibts da eine regelung? im vertrag ist nichts zeitliches konkretisiert.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Carolin Metzler
(Admin) nach OR müssen Überstunden grundsätzlich überhaupt nicht entschädigt werden, es hängt also von der vertraglichen vereinbarung bzw regelung im GAV ab, ob diese überhaupt entschädigt werden. Wenn ja, gilt folgendes:
Fälligkeit:
mit dem Normallohn (vgl. OR 323)
Verjährung:
5 Jahre nach Entstehung
Fristenlaufhindernisse: vgl. OR 134
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Minela Mehic
danke! es steht im arebeitsvertrag, dass überstunden mit x CHF/Stunde vergütet werden.
Dh die Überstunden müssen per Ende Monat mit der normalen Lohnzahlung erfolgen? Was wenn dies nicht passiert? Habe ich Anspruch auf Schadenersatz/Zins? Ich habe seit Januar Überstunden welche noch nicht bezahlt wurden?
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Carolin Metzler
Hast du denn die auszahlung schonmal schriftlich eingefordert? Wenn nein: machen (am besten per einschreiben) und frist zur zahlung setzen. Schadenersatz kann nur geprüft werden, wenn dir durch die nichtauszahlung ein finanzieller schaden entstanden ist, das müsstest du nachweisen können. Verzugszinsen könnte man meiner Meinung nach Prüfen, ich würde allerdings sagen erst ab dem Zeitpunkt der gesetzten Frist (also nicht rückwirkend ab Januar, wenn du bisher noch nichts unternommen hast).
Karin Fontanive und Patrick Fischer, wie seht ihr das?
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Patrick Fischer
Ich habe nicht kommentiert, da Carolin Metzler Korrekte Antwort gegeben hat. Minela Mehic bist Du Dir sicher, dass dies so im Vertrag steht? Das die Überstunden jeweils per Ende Monat abgerechnet werden? Da stellt sich die Frage, was geschieht mit den - Stunden? (Ich will nicht behaupten, dass dies nicht geht, ist aber sicher nicht gang und gebe...)
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Patrick Fischer
Wurde doch geschrieben...?? Oder lese ich dies falsch?
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Carolin Metzler
Drum fände ich persönlich einen rückwirkenden verzugszins störend, selbst wenn die Fälligkeit grds mit dem Lohn ist - in den meisten Firmen werden überstunden doch maximal 2 oder 3 mal im Jahr abgerechnet (so kenne ich es zumindest).
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Carolin Metzler
Minela Mehic, wer von uns liest falsch 😉? Ich lese, dass Überstunden mit chf x entschädigt werden, aber im vertrag nichts zum Zeitpunkt der Auszahlung festgelegt ist
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Minela Mehic
genau das stimmt, sorry habs blöd geschrieben im anderen kommentar. ich habe es schon schriftlich eingefordert. die überstunden waren vom sommer 2015 im januar 2016 kamen dann noch mehr dazu. ich bin jetzt im mutterschaftsurlaub und es ist immer noch nichts gekommen. es sind ca. 190 überstunden also auch kein kleiner betrag uf den ich schon sehr lange warte ??
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Patrick Fischer
Dann habe ich falsch gelesen... Bist Du oder warst Du in einem GAV unterstelt?
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Minela Mehic
Patrick Fischer nein.
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Patrick Fischer
Betriebsreglement?
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Minela Mehic
Patrick Fischer haben wir leider auch nicht. ist nur ein unternehmen mir 3 mitarbeitern. mündlich wurde auch nichts geregelt bzw bei eintritt wurde gesagt, dass es regelmässig ausbezahlt wird.. nun ja, bis jetzt ist nichts passiert..
Fr, 02/06/2017 - 15:42
Patrick Fischer
Wenn ich es richtig verstehe, bist Du dort noch angestellt, verlange demnach eine Schriftliche Stellungsnahme des AG per Einschreiben. Dies ist nur eine Empfehlung... Selbstverstäntlich kannst Du die Ausstände auch gerichtlich einfordern, kostenlos bis 30'000 CHF, dies gibt jedoch normalerweise "böses Blut"