Hallo zusammen.
Wie ist es geregelt bei einem Arbeitszeugnis/ einer Arbeitsbestätigung wenn man mit zwei Punkten im Inhalt nicht einverstanden ist? Kann man darauf bestehen, dass dies geändert wird?

Danke euch für die Antworten 🤗

Gruss

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Kommentare

Robert Schweng

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Andreas Thanner Ja, man kann darauf bestehen sofern der zu ändernde Teil nicht der Wahrheit, Klarheit oder/und Vollständigkeit entspricht.
Man hat grundsätzlich Anrecht auf ein wahrheitsgetreues Zeugnis. Nicht per se auf ein Gutes. Wenn Sie also Ihre Arbeit als sensationell einstufen und der AG mit Ihrer Leistung „nur“ zufrieden war, dann müssen Sie beweisen können, dass Sie mehr als nur Durchschnitt waren.
Um was für ein Absatz handelt es sich denn und was wollen Sie geändert haben?

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