hallo zusammen, wenn man einen befristeten arbeitsvertrag hat für 2 aufträge (2Monate) die unbedingt fertiggestellt werden müssen (bei antritt gewusst) kann man einfach auf ferien beharren?

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Kommentare

Carolin Metzler

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(Admin) ich finde nichts, was dagegen spricht

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Nadia Fiordellisi

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ja aber mit rücksprache mit dem arbeitgeber wann es möglich ist. und nicht sagen in einer woche bin ich 1woche weg obwohl man gar nicht so viel zu gut hat? oder lieg ich falsch?

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Carolin Metzler

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Grds entscheidet der AG über den Zeitpunkt unter Berücksichtigung der interessen des AN

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Carolin Metzler

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Und natürlich nur in dem umfang, den man gemäß arbeitsvertrag bzw gav oder was auch immer zu gut hat

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Carolin Metzler

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Karin Fo

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(Admin) Arbeitest du Vollzeit oder Teilzeit?

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Nadia Fiordellisi

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vollzeit

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Karin Fo

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(Admin) Dann stimme ich Carolin Metzler zu.

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Carolin Metzler

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Karin Fontanive, was wäre bei teilzeit anders gewesen?

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Karin Fo

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Ich habe nur daran gedacht, dass Ferienansprüche beim Stundenlohn oft durch einen Zuschlag abgegolten werden. Habe aber gar nicht daran gedacht, dass ja dann auch Ferien gewährt werden müssen, halt einfach unbezahlt. Kommt also was das betrifft aufs gleiche raus. Man könnte sich einfach noch überlegen, ob es aus finanzieller Sicht Sinn macht bei so einem kurzen Arbeitsverhältnis Ferien zu beziehen

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Carolin Metzler

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Also erfahrungsgemäß beim stundenlohn auf zwei monate-> Ferien werden eher nicht gewährt/ eingezogen...
Aber demfall gehts um stunden- oder monatslohn und nicht voll- oder teilzeit ?

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Karin Fo

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ja da hast du Recht. Habe nach Vollzeit oder Teilzeit gefragt weil bei die Ferien bei Vollzeit nicht durch einen Zuschlag abgegolten werden dürfen

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Carolin Metzler

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Bei teilzeit im monatslohn schon?

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Karin Fo

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Nein. Das wäre dann meine nächste Frage gewesen (Monats- oder Stundenlohn), wenn sie gesagt hätte sie arbeite Teilzeit.

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