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Hallo Zusammen nun bräuchte ich auch mal eure Hilfe.
Meine Tochter hat vor ca. 4 Mt. ein Brautkleid in einem Brautgeschäft ausgesucht und dieses dort nähen lassen. Bis jetzt hatte Sie schon vier anproben und jedesmal war das Kleid schlimmer dran als vorher. Gestern war wiedermal eine.... und ich muss echt sagen...das Kleid sah wie geflickt aus....da ein Stück Spitze ...da ein Abnäher....war wirklich den Tränen nah.....ich glaub nicht nur ich....meiner Tochter auch... es sollte ja schliesslich ihr Traumkleid werden. Die Hochzeit ist in einem Monat. Aber nun zur meiner eigentlichen Frage...Muss meine Tochter das Kleid nehmen? Sie hat den Preis von 2500 Franken schon bezahlt..... oder kann Sie das Geld zurückverlangen...Bin dankbar für jeden hinweis....lg
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Hallo Zusammen nun bräuchte ich auch mal eure Hilfe.
Meine Tochter hat vor ca. 4 Mt. ein Brautkleid in einem Brautgeschäft ausgesucht und dieses dort nähen lassen. Bis jetzt hatte Sie schon vier anproben und jedesmal war das Kleid schlimmer dran als vorher. Gestern war wiedermal eine.... und ich muss echt sagen...das Kleid sah wie geflickt aus....da ein Stück Spitze ...da ein Abnäher....war wirklich den Tränen nah.....ich glaub nicht nur ich....meiner Tochter auch... es sollte ja schliesslich ihr Traumkleid werden. Die Hochzeit ist in einem Monat. Aber nun zur meiner eigentlichen Frage...Muss meine Tochter das Kleid nehmen? Sie hat den Preis von 2500 Franken schon bezahlt..... oder kann Sie das Geld zurückverlangen...Bin dankbar für jeden hinweis....lg
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Kommentare
Di, 29/08/2017 - 04:04
Susan Keusch
Ich denke ja, bin nur Laie, wen ich euch wäre würde ich ihr sagen das du eine andere nährin willst! Und sonst einen Vertrag aufsetzten das du das Kleid bei einer anderen "retten" darfst aber auf ihre kosten, tut mir leid für deine tochter
Di, 29/08/2017 - 06:45
Samuela Zaugg
Hatte das gleiche fiasko mit einem sehr bekannten hochzeitskleiderladen.. ich hatte aber einen vertrag (weiss nicht wie das bei euch ist...) und musste das kleid nehmen..
Di, 29/08/2017 - 07:19
Monique Schmidli-Rieder
Es handelt sich hierbei um sogenannte speziesware. Ich bin in 30min in der Kanzlei und schau gleich mal im or ob ich dementsprechend etwas finde, wie es ausschaut mit recht und Pflicht des Käufers/Verkäufers
Hab ich auswendig nicht im Kopf
Di, 29/08/2017 - 08:28
Doris Roduner
Super danke lieb vo der
Di, 29/08/2017 - 08:35
Monique Schmidli-Rieder
Also, gerade auch noch mit unserer Anwältin darüber geplaudert. Sie soll bei der Schneiderin eine Mängelrüge machen, mit ganz kurzer Frist von 5-7 Tage und darin auch schreiben, das sie bei nicht ordnungsgemäser Ausführung des Auftrags vom Vertrag zurücktritt. Sie hätte dann die Möglichkeit bei einer anderen Schneiderin Ihr Brautkleid schneidern zu lassen oder sich ein anderes zu kaufen. Wenn das am anderen Ort mehr kosten sollte, hätte sie sogar die Möglichkeit diesen Mehraufwand der alten Schneiderin in Rechnung zu stellen.
Di, 29/08/2017 - 08:41
Monique Schmidli-Rieder
Habt ihr Fotos von dem jetzigen Zustand des Kleides gemacht?
Di, 29/08/2017 - 08:44
Doris Roduner
Danke für Deine Antwort. Ja das haben wir. Sie meinte das Sie diese Mängel bis nächsten Dienstag behoben werde.
Di, 29/08/2017 - 08:46
Monique Schmidli-Rieder
Dann soll deine Tochter diese Mängelrüge machen mit der Frist bis nächsten Dienstag und eben auch gleich anzeigen, dass sie sonst vom Vertrag zurücktritt. Nicht warten damit bis nächsten Dienstag und dann nochmals eine Frist setzten müssen, sonst wird es mega knapp bis zur Hochzeit
Di, 29/08/2017 - 08:50
Doris Roduner
So lieb danke das werd i mache
Di, 29/08/2017 - 08:51
Monique Schmidli-Rieder
Gern und sonst einfach melden wenn du hilfe brauchst
Di, 29/08/2017 - 11:29
Nadia Fiordellisi
p.s rügen immer per einschreiben schicken
Di, 29/08/2017 - 09:21
Patrick L. Surber
https://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo#culpa_in_contrahendo_...
Di, 29/08/2017 - 09:30
Doris Roduner
Danke
Di, 29/08/2017 - 16:25
Peter Spillmann
C.i.c trifft hier eindeutig nicht zu, das ist keine Vorvertragliche Verpflichtungen.
Man kann diskutieren aliud oder peius, also Nicht- oder Schlechterfüllung des ja zustande gekommenen Vertrages!
Die Aussage und die Tipps (Mängelrüge)von Monique Schmidli oben sind korrekt!
Lesen Sie dazu unbedingt:
https://www.vertragsrecht.ch/ueberblick-leistungsstoerung/vertragliche-l...
Di, 29/08/2017 - 16:49
Patrick L. Surber
Die Frage ist, ob der Vertrag bereits zustande gekommen ist. Wenn wir davon ausgehen, dass es keine übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung gibt, dann ist kein Vertrag zustande gekommen. Dann kann der Verkäufer theoretisch den ihm entstandenen Schaden via Culpa in contrahendo geltend machen. Die Käuferin könnte dann aber den bereits bezahlten Kaufpreis auf Basis der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern.
Wenn der Vertrag tatsächlich gilt, dann kommt die Schlechterfüllung zum Zuge.
Di, 29/08/2017 - 17:05
Peter Spillmann
Patrick L. Surber die Aussage der FS das sie das Kleid bereits bei der Bestellung bezahlen musste lässt keinen anderen Schluss zu das der Vertrag zu Stande gekommen ist. Und die Bestellerin hat ihren Vertragsteil mit der Zahlung auch erfüllt. Wo sehen Sie da einen Vorvertrag?
Das wäre nur so wenn die Käuferin glaubhaft in Aussicht gestellt hätte ein Kleid nähen zu lassen und die Schneiderin dann auf eigene Rechnung Material gekauft hätte und die Bestellerin vor Auftragserteilung dann grundlos woanders bestellt hätte!
Di, 29/08/2017 - 14:35
Robert Schweng
Das ist jetzt zwar kein rechtlicher Rat, aber ich wünsche der Tochter dass alles klappt mit der Traumhochzeit und den Beiden einen guten Start in den gemeinsamen Lebensabschnitt. ♥
Di, 29/08/2017 - 17:22
Doris Roduner
Ich danke euch für die vielen Feedbacks .... ?