Hallo zusammen

Kann mir jemand sagen, wie man vorgehen muss, wenn man Verstösse bei Newslettern melden will. Ich habe eine ganze Ansammlung an teils nicht kleinen Betreibern welche Newsletter per Email versenden und bei der „Abmelde“ Möglichkeit absichtlich Hürden einbauen. Trotz höflicher Hinweise ändert sich da natürlich nichts.

Soweit mir bekannt ist, muss eine Newsletter Abmeldung ohne Login oder sonstige Anmeldung einfach per Link mäglich sein?!

Danke schon Mal im voraus!

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Kommentare

Robert Schweng

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Kurt Egli Seit dem 1. April 2007 regelt in der Schweiz das Lauterkeitsgesetz (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) in Artikel 3 lit. o den Massenversand von Werbung per Email. Auch beim Versand von Newslettern ist diese Regelung zu beachten. Der Anti Spam-Artikel des UWG lautet:
“Unlauter handelt, wer Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem angeforderten Inhalt fernmeldetechnisch sendet oder solche Sendungen veranlasst und es dabei unterlässt, vorher die Einwilligung der Kunden einzuholen, den korrekten Absender anzugeben oder auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen; wer beim Verkauf von Waren, Werken oder Leistungen Kontaktinformationen von Kunden erhält und dabei auf die Ablehnungsmöglichkeit hinweist, handelt nicht unlauter, wenn er diesen Kunden ohne deren Einwilligung Massenwerbung für eigene ähnliche Waren, Werke oder Leistung sendet.”

Laura Viglino-Rychener Uf de Site vom Kobik gits äs Online-Formular, wo me so öppis meldä chönnt: ????
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/kriminalitaet/cybercrime/meld...

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