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Hallo zusammen, jetzt brauche auch ich mal Rat. Ich habe im angeblichen veloraum zwei Hasenställe deponiert um diese etwas aufzufrischen und danach wieder nach draußen zu tun. Dazu habe ich am Freitag abend auch eine styroporplatte besorgt und diese auf das Dach des einen stalles gelegt. Nun ist gestern die abwartin gekommen und hat diese Platte einfach weggeworfen. Mit der Begründung es sei ein veloraum. Nun uns wurde nichts erwähnt dass dies ein veloraum sei. Andere Mieter haben ebenfalls Stühle und holzplatten (alles noch da) und altkarton (auch weg) dort deponiert. Der raum ist auch im keinsten Fall als veloraum deklariert. Was kann ich tun. Die Verwaltung ist gleicher Meinung wie die abwartin. Danke
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Hallo zusammen, jetzt brauche auch ich mal Rat. Ich habe im angeblichen veloraum zwei Hasenställe deponiert um diese etwas aufzufrischen und danach wieder nach draußen zu tun. Dazu habe ich am Freitag abend auch eine styroporplatte besorgt und diese auf das Dach des einen stalles gelegt. Nun ist gestern die abwartin gekommen und hat diese Platte einfach weggeworfen. Mit der Begründung es sei ein veloraum. Nun uns wurde nichts erwähnt dass dies ein veloraum sei. Andere Mieter haben ebenfalls Stühle und holzplatten (alles noch da) und altkarton (auch weg) dort deponiert. Der raum ist auch im keinsten Fall als veloraum deklariert. Was kann ich tun. Die Verwaltung ist gleicher Meinung wie die abwartin. Danke
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:08
Sparky Budoka
Nun die Sache ist relativ eindeutig: Die Abwartin hat irrtümlicherweise von dir temporär zwischengelagertes Material als Abfall erkannt und entsorgt. Dabei handelt es sich m.E um
Art. 141 Stgb um eine
Sachentziehung
"Wer dem Berechtigten ohne Aneignungsabsicht eine bewegliche Sache entzieht und ihm dadurch einen erheblichen Nachteil zufügt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Es ist kein Diebstahl, da keine Bereicherungsabsichten bestanden haben. Nichtsdestotrotz wurde dir dein Eigentum widerrechtlich entzogen und vernichtet.
Es könnte deshalb auch Sachbeschädigung nach Art 144 STGB geltend gemacht werden:
Sachbeschädigung
1 Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
So oder so: Die Abwartin ist im Unrecht. Weise Sie darauf hin wie es gesetzlich steht und drohe als Ultima Ratio mit Anzeige. Im Idealfall entschuldigt sie sich, bezahlt eine neue Platte und die Sache ist gegessen.
Fr, 02/06/2017 - 17:08
Sandra Hammerer
Danke Sparky Budoka für deine Antwort. Zweimal eine SMS schreiben blieb erfolglos. Da bleibt mir wohl nur noch der Gang zur Polizei, schade :-(
Fr, 02/06/2017 - 17:08
Sparky Budoka
Ich würde unbedingt zuvor den pers. Kontakt suchen. Die Dame wird sonst vermutlich behaupten, die Sms nicht bekommen zu haben. Und du wärst eine ganz hinterrüxli Böse weil du sofort zur Polizei gerannt seiest statt mit ihr zu reden blablabla... Kurz und gut, Anzeige verhilft dir zwar zum Recht, aber vermutlich nicht zum Frieden...
Fr, 02/06/2017 - 17:08
Sandra Hammerer
Hmm wird wohl nicht gehen persönlich, schon wo ich mich bei ihr höflich nach dem verbleib erkundigte, sagte sie mir einfach diese habe sie weggeworfen und legte sogleich den Hörer auf 😯
Fr, 02/06/2017 - 17:08
Sparky Budoka
Ok... dann weisst du ja was du zu tun hast. Zum nächsten Polizeiposten gehen und sagen dass du gerne Anzeige erstatten möchtest. Wenn der Polizist clever ist, ruft ER die Dame an um Druck zu machen. Evtl reicht das schon. So dass er um viel Schreibkram herumkommt und unser Strafverfolgungssystem mit einer Bagatellsache weniger belastet wird...
Fr, 02/06/2017 - 17:08
Sandra Hammerer
Ja es ist wirklich nervig und bedauerlich. :-(