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Hallo Zusammen!
Ich habe eine dringende Frage an Euch:
Ich bin in der Kündigungsfrist, nun habe ich aber seit längerem keine Motivation mehr, unwohl sein und stehe unter enormen Stress, sobald meine Chefin im Geschäft ist. Dies so stark, dass es mir doch je länger je mehr an den Nerven zerrt. Bekam mich auch schon pasr Mal in die Wolle mit meiner Chefin.
Dies geschah nun auch gestern, so dass die Worte lautstark fielen "wenn ich keinen Bock mehr habe hier zu arbeiten, soll ich es sagen."
nun meine Frage:
Ich halte es wirklich nicht mehr aus und gekündigt wurde mir. Jedoch, würde ich die Kündigung gerne so belassen, weil ich mir die Abzüge in der Arbeitslosenkasse nachher nicht leisten kann. Was kann ich tun?
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Hallo Zusammen!
Ich habe eine dringende Frage an Euch:
Ich bin in der Kündigungsfrist, nun habe ich aber seit längerem keine Motivation mehr, unwohl sein und stehe unter enormen Stress, sobald meine Chefin im Geschäft ist. Dies so stark, dass es mir doch je länger je mehr an den Nerven zerrt. Bekam mich auch schon pasr Mal in die Wolle mit meiner Chefin.
Dies geschah nun auch gestern, so dass die Worte lautstark fielen "wenn ich keinen Bock mehr habe hier zu arbeiten, soll ich es sagen."
nun meine Frage:
Ich halte es wirklich nicht mehr aus und gekündigt wurde mir. Jedoch, würde ich die Kündigung gerne so belassen, weil ich mir die Abzüge in der Arbeitslosenkasse nachher nicht leisten kann. Was kann ich tun?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Mäse Maurer
Krank schreiben lassen
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sandra Marty
Verlängert sich somit nicht die Kündigungsfrist?
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Mäse Maurer
Sandra Marty nicht zwingend. Kommt auf den gav und die arbeitszeit an. Aber da kann man ja drüber reden
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Daniele Bennici
wenn es die firma verlangt,wird sie sich verlängern..glaube nocht dass die chefin dann zu ihrem gunsten reden wird
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Angela Patrick Zoller
Solche Ratschläge sollten verboten sein .
Durchbeissen .. Schlussendlich hätte man sicher auch gerne ein " Gutes Arbeitszeugnis " ...
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Mäse Maurer
Angela Patrick Zoller solche ratschläge sollten verboten sein???
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sarah Bernhard
Wenn sie so weiter macht wird sie krank !
Ihre frage was kann sie dagegen tun?! Zum arzt!!! psychische beschwerden sind genau so schlimm wie körperliche !
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Carolin Metzler
Sarah Bernhard wenn sie wirklich krank ist, soll sie sich krankschreiben lassen - und sonst halt bis zum ende der Kündigungsfrist beissen... ist ja absehbar
Oder halt die sperrtage in kauf nehmen
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sarah Bernhard
Ganz ehrlich .. ich verlasse die gruppe .. #admin zu sein heist mehr als nur sein eigenes denken zubenutzen ! Adios
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sandra Marty
Sich abgrenze.. sini Arbeit mache.. Und Hilf ohni Psychopharmika hole. Es git immer Möglichkeite und Fakt isch.. sich nid als Opfer behandle la.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Mäse Maurer
Carolin Metzler ich hab nichts anderes gesagt. Aber keine motivation etc. Kann auch psychisch bedingt sein.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Patrizia Bee
Mäse mein vorschlag? Künden! Und sich NICHT wegen 'keine motivation' und stress krankschreiben lassen.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Mäse Maurer
Patrizia Bee sie ist doch schon gekündigt
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Stefan Stutz
(Admin)
1. Kann sich die Kündigungsfrist verlängern bei Krankheit!
2. Mein tipp:
Such das Gespräch mit der Chefin, damit die früher aufhören kannst ( unbezahlt ) aber die Frist einhalten willst. Sie kassiert du keine Einstelltage!
3. Geht das finanziell nicht, musst die leider durchbeissen. Etwas anderes bleibt dir nicht.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Patrizia Bee
Hab ich übersehen, sorry. Dann muss sie jetzt halt durchbeissen... wenn sie sich krank schreiben lässt wird einfach die kündigungsfrist verlängert...
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Stefan Stutz
Sarah Bernhard zu deinem Kommentar von wegen zum Arzt:
Dir ist schon bewusst, dass sie die Zeit nachholen muss? Somit zögert Sie die Tage nur raus. Da sie in der Kündigungsfrist ist, kann es sich nur noch um paar Wochen handeln. Somit ist dein Ratschlag noch schlimmer als es jetzt schon ist.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sandra Marty
Ich empfehle dir.. Was für dich zu tun... Gesprächstherapie... alternativ Medizin... Wo deine Nerven stärken...
Mach dein Bestes... Und bleib stark?
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sandra Marty
Zudem ist es wichtig den Fokus auf was Positives zu richten...
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Daniele Bennici
vorallem was währe wenn keine kundigung gekommen währä.hettest auch durch müssen.beiss durch u gut.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Nicole Wind
Bitte auch daran denken, dass sie Dein Arbeitszeugnis schreiben wird. Versuch die letzte Zeit einfach durchzubeissen und ihr so gut es geht aus dem Weg zu gehen. Es bringt nichts, Dich fertig zu machen. Du kannst die verbleibenden Tage ja z.B. am Kalender abstreichen, das motiviert zum durchhalten
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Daniele Bennici
ich klinke mich mal aus.besser sonst muss ich als alv,bvg etc zahler noch direkt reden u dass möchte ich nicht.macht doch alle krank😊ich u andere rechtarbeitende zahlen die beiträge gerne weiter für euch ein die in der kündigung kein boxk mehr haben
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Mäse Maurer
Al Beni Daniele Bennici du ist schon ok. Kein problem. Nein aber so was zu lesen von einem AN ust sehr tragisch
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Daniele Bennici
ich kenn sie nicht.ja isch schon traurig aber darum frage ich jasmin gemperli recht früh was gewesen währe wenn keine kündigung gekommen währe.bitte beantworte mir doch die frage?
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Daniele Bennici
wsrum wusste ich dass keine antwort kommt??hmm dass sagt in meinen augen alles
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Jasmin Gemperli
hätte wohl mit einem zweitem ärztlichem schreiben (wie in der chefmobbingzeit) klarheit geschaffen und um eine kündigung gebeten, die auch für sie zufrieden stellend gewesen wäre. aaaber wäre schwierig geworden, da personalmangel herrschte... aber auch jetzt... naja.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Daniele Bennici
schau,auch wenn du ein arztzeugniss hast u die alv nicht bezahlt wird hast du kein anspruch.wie du ja sagst wegen der zeit.kommt gleich wie ein arbeitsloser weil die beiträge nicht bezahlt sind..auf jeden fall viel glück u hoffe du ziehst es durch schon nur für deine innerliche kraft!
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Jasmin Gemperli
habe anspruch... 1 jahr ist schon durch... aber dass was ich da verdient habe/hatte, ist ein witz... daher meinte ich eher, dass ich mir die abzüge die dadurch entstehen würde (beidseitiges einverständnis) nicht leisten könnte...
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sandra Kurth
Alv wird vom lohn doch abgezogen.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Daniele Bennici
ja bei arbeitenden.bei krankheit/unfall geht es auf die versicherung die es nicht immer bezahlt.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Barbara Gyger
Und zu dem verlängert sich deine Kündigungsfrist...also musst du eh wieder dorthin und die Zeit nacharbeiten...dann besser jetzt durchbreissen und die 2 od 3 monate noch Arbeiten...
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Barbara Gyger
Für welche zeit den? Also Sie soll zum Arzt und doch für 3 monate krankschreiben lassen? Dann muss Sie nach diesen 3 monaten wieder zur Arbeit...Oder soll der Arzt Die grad 6 Monate krankschreiben oder wie?
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Barbara Gyger
Fakt ist- Das gibt ein schlechtes Arbeitszeugniss ( ich weiss das man das nicht darf ) wird aber so geschrieben das es ersichtlich ist..Schlecht für den Lebenslauf...Wer sowas abzieht steht einfach in einem schlechten Licht...Auch bei der RAV...Also einfach die letzten 2 od 3 Monate zur Arbeit gehen...Das ist in meinen Augen , die sauberste Lösung
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sandra Kurth
Nein Barbara Gyger, wenn sie eine bescheinigung vom arzt hat, bekommt sie keine einstelltage.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Vanny Bördi
Mou si bechunnt ihstell täg! Arztzügnis hin oder här!!!
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Carolin Metzler
Eigentlich ist die krank diskussion hinfällig - wir hatten das thema doch erst letzte woche glaube ich... wenn sie krank wird, verlängert sich zu ihrem schutz die kündigungsfrist... wenn sie auf die verlängerung verzichtet, gibts sperrtage-> es kommt aufs gleiche
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Pascal Heidelberger
Wenn das Arztzeugnis im VORAUS ausgestellt wird und ausdrücklich besagt, dass diese Stelle aus gesundheitlicher Sicht nicht mehr zumutbar ist, kann eine Stelle selbst gekündigt werden. Für eine fristlose Kündigung (bzw. sofortige Aufhebung) würde ich dies aber zuerst mit dem Rechtsdienst des betreffenden RAVs abklären.. da bin ich mir nicht sicher
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Carolin Metzler
Pascal Heidelberger ich zweifle vorliegend nach dem Theater einfach an der Glaubwürdigkeit eines solchen zeugnisses...
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Pascal Heidelberger
Das RAV kann kaum ärztliche Zeugnisse beurteilen... wenn das Zeugnis jedoch im Nachhinein ausgestellt wird, wird da schon sehr genau hingeschaut und nachgefragt.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Carolin Metzler
und sonst gibts doch sicher auch beim rav nen vertrauensarzt?
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sandra Kurth
Pascal Heidelberger richtig, dass sollte vorher natürlich geklärt werden. Habe das damals mit dem rechtsanwalt durch, welcher eben sagte, dass es so gängig ist
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Pascal Heidelberger
Nein, wäre mir neu. Aber der Arzt muss sich sehr gut rechtfertigen können. Ein Zeugnis aus Gefälligkeit könnte ja schnell mal als "Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug" gelten.... (sorry, weiss den genauen Straftatsbestand nicht, aber ist wohl klar was ich meine)
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Carolin Metzler
Pascal, vertrauensarzt scheints nicht - aber der arzt muss auskunft geben:
Art. 28 ATSG bestimmt, dass Versicherte und ihre Arbeitgeber unentgeltlich beim Voll- zug mitzuwirken haben. Personen, welche Versicherungsleistungen beanspruchen, müssen alle Auskünfte erteilen, die zur Abklärung des Anspruchs und zur Festsetzung der Versicherungsleistungen erforderlich sind. Zudem haben sie alle Personen und Stellen, namentlich Arbeitgeber, Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen sowie Amtsstel- len im Einzelfall zu ermächtigen, die Auskünfte zu erteilen, die für die Abklärung von Leistungsansprüchen erforderlich sind. Diese Personen und Stellen sind zur Auskunft verpflichtet
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Carolin Metzler
Quelle: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Kreisschreiben/KreisschreibenATS...
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sandra Kurth
Richtig ? der arzt muss dann einen bericht abgeben.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Carolin Metzler
Pascal Heidelberger - wie wird das beim rav gehandhabt wegen aufgebungsvertrag bzw verzicht auf Verlängerung kündigungsfrist?
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Pascal Heidelberger
Im Normalfall ist das "Ablehnung einer zumutbaren Arbeit" und hat entsprechend eine nicht geringe Anzahl Einstelltage zur Folge.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Stefan Stutz
Jasmin Gemperli
(Admin)
1. Kann sich die Kündigungsfrist verlängern bei Krankheit!
2. Mein tipp:
Such das Gespräch mit der Chefin, damit die früher aufhören kannst ( unbezahlt ) aber die Frist einhalten willst. Sie kassiert du keine Einstelltage!
3. Geht das finanziell nicht, musst die leider durchbeissen. Etwas anderes bleibt dir nicht.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Stefan Stutz
Solltest du noch fragen haben, kannst du gerne auf mich zukommen. Und bitte, lass dich nicht einfach krankschreiben. Kurzfristig scheint das eine einfache Lösung. Langfristig machst du dir es nur noch schwerer.
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Sandra Marty
Jasmin Gemperli häsch den scho en neui Astellig?
Fr, 02/06/2017 - 14:03
Tinh Va Thanh Nguyen
Die Kündigungsfrist kann sich bis max 180 Tage verlängern, je nach dem wie lange man im Betrieb gearbeitet hat. Art 336 c OR...
Nicht nur bei einem anderen Krankheitsfall.