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Hallo zusammen. Ich habe da mal eine Frage. Ich habe eine Ferienwohnung bewohnt für sechs Monate. Die Abgabe wäre zum 1.12 gewesen. Ich habe bereits am 17.11 die Schlüssel übergeben und konnte danach auch nicht mehr in die Wohnung. Jetzt verlangt die Vermieterin von mir die Miete bis 1. 12. Ist das korrekt obwohl ich nicht mehr in die Wohnung könnte? Vielen lieben Dank
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Hallo zusammen. Ich habe da mal eine Frage. Ich habe eine Ferienwohnung bewohnt für sechs Monate. Die Abgabe wäre zum 1.12 gewesen. Ich habe bereits am 17.11 die Schlüssel übergeben und konnte danach auch nicht mehr in die Wohnung. Jetzt verlangt die Vermieterin von mir die Miete bis 1. 12. Ist das korrekt obwohl ich nicht mehr in die Wohnung könnte? Vielen lieben Dank
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Dominique Treskavec
der vertrag gilt... du hättest ja die schlüssel erst 1.12. abgeben müssen...
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Robert Schweng
Ja sicher. Wenn Du früher aus einem Mietvertrag willst musst Du Nachmieter bringen! Du kannst m.E. nicht einfach den Schlüssel abgeben und sagen Du zahlst ab dann keine Miete mehr!
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Ive Georg
So. Also wie gesagt es handelt sich um eine Ferienwohnung nicht um eine normale Mietwohnung. Ich habe die Wohnung geputzt und habe einen Schlüssel bzw die Schlüssel am 17.11 hinterlassen da mir gesagt wurde das Feriengäste erwartet werden und sie möchte die Wohnung nochmals durch Putzen. sie hat dann am 18. die Wohnung durch geputzt und ich hatte somit absolut keinen Zutritt mehr in die Wohnung
Fr, 02/06/2017 - 13:30
Dominique Treskavec
na wieso nicht gleich mit allen relevanten details...
gibt es den überhaupt einen vertrag und welche daten werden erwähnt...?
dass sie am 18. geputzt hat, ist m.e. irrelevant, da sie im ganzen zeitraum zwischen 17.11. und 1.12. hätte putzen können...
erwartete sie gäste am 1.12. oder früher?