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Hallo zusammen, ich habe da eine Frage bezüglich Mietrecht, kann da wer helfen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sebastian Clayborn
Ich sollte jetzt zum 1.9 Umziehen. Die Wohnung wurde vom derzeitigen Mieter mit seinem bisherigen Mietzins beworben. Trotz mehrfachen telefonischen Kontakts mit dem Mieter und der Verwaltung hat man mir nichts von einer Anhebung des Mietzinses gesagt. Gestern bekomme ich die Vertragsunterlagen zugesandt und lese von einer Mietzinsanhebung zur "Anpassung an Orts und marktübliche Verhältnisse". Und zwar satte 25% auf den Nettomietzins des Vormieters. Jetzt stehe ich auf gepackten Koffern, aber bei einer derartigen Mieterhöhung ist die Wohnung schlicht und einfach zu Teuer im vergleich mit anderen Objekten.
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sebastian Clayborn
Da alles ein wenig eilt kann ich kaum nach was anderem schauen. Die Frage ist. Soll ich den Mietvertrag unterschreiben und EInspruch wegen des Mietzinses bei der Schlichtungsstelle einlegen. Ich kann ja erst nach Unterschrift Klagen da ich dann erst Mieter bin. Wie gut wären die Chancen das die Erhöhung zurückgenommen werden muss? Der Vermieter muss ja 5 gleiche Objekte im selben Quartier vorzeigen können die Teurer sind um eine Erhöhung zu Rechtfertigen. Ich glaube nicht das er das könnte. Ich will aber auch nicht schon vor Einzug in einen Rechtsstreit geraten.
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Claudia Wild
Kann der Vermieter schon machen und wenn Du unterschreibst gibt es sowieso kein zurück. Gespräch suchen oder mehr zahlen
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sebastian Clayborn
Da machst du dir das ein wenig leicht mit. Wir sind ja nun auch nicht im Wilden Westen. Wenn der Vermieter den Mietzins um mehr als 10% erhöht ist er in der Pflicht nachzuweisen das die Mieten so angestiegen sind. Da der Vormieter allerdings selber vor 5 Jahren dort einzog glaube ich kaum das bei gefallenem Hypothekarzins und gleichbleibender Teuerung in den letzten Jahren die Mieten um 25% gestiegen sind.
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Irene Bee
Anfangsmietzins anfechten. Eine erhöhung von mehr als 10% ist schwierig durch zu bringen.
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Sebastian Clayborn
Aber den Mietvertrag Unterschreiben und zurückschicken? Da der Umzug bevorsteht hab ich ein wenig Bammel das die dann einfach die Wohnung kurzfristig nichtmehr an mich vergeben.
Fr, 02/06/2017 - 15:44
Irene Bee
Normal unterschreiben und zurücksenden. Ihr werdet dann von den schlichtungsbehoerde einen kündigungsschutz bekommen