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Hallo zusammen ich hätte da mal eine Frage. Ich habe meine Wohnung gekündigt und am 31.12 2008 war der erste Zustellversuch.
Da gab es dann eine Abholungseinladung.
Und da der nächste Werktag im Januar war sagte der Vermieter das meine Kündigung erst im Januar gültig sei. Ist das richtig? kann ich etwas dagegen tun falls es nicht richtig ist?
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Hallo zusammen ich hätte da mal eine Frage. Ich habe meine Wohnung gekündigt und am 31.12 2008 war der erste Zustellversuch.
Da gab es dann eine Abholungseinladung.
Und da der nächste Werktag im Januar war sagte der Vermieter das meine Kündigung erst im Januar gültig sei. Ist das richtig? kann ich etwas dagegen tun falls es nicht richtig ist?

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Kommentare
Mo, 21/01/2019 - 23:11
Robert Schweng
Rolf Stüssi .
Die Kündigung gilt als per 31.12.2018 zugestellt, jedoch schliessen die meisten Mietverträge eine Kündigung per 31.12 gekündigt werden, somit verschiebt sich die Kündigung auf den frühstmöglichen Termin, d.h. Kündiungstermin 31.03 somit per 30.06
Simone Deschwanden Normalerweise kann nirgends eine Wohnung per 31.12. aufgrund der sogenannten Winterhilfe gekündigt werden. Müsste im Mietvertrag stehen.
Heidi Weder Meisten ist Dezember und Juli gesperrt für künden
Michaela Klaus Meist ist der Auszug auf den 31.12. gesperrt. Aber Künden kann man.. die Frage ist nur ob die Abholungseinladung am 31.12. dort war oder erst am 03.01.?
Birgit Rechsteiner ... Und da der 31.12. Noch so ein Tag ist, an dem viele Firmen geschlossen haben...
Wenn Zustelleinladung abgegeben wurde gilt der nächste normale Arbeitstag als Zustellung.
D.h. der Vermieter hat recht.
Daniela Schaffner Vermieter hat Recht ab dem Moment wo das Einschreiben Abholbereit ist. D.h. Am nächsten Arbeitstag. Auch wenn Einschreiben oft noch am selben Tag abgeholt werden können, ist es im normalfall erst am Folgetag zur Abholung bereit ☺️
Beatrice Zbinden Ja, der Vermieter hat recht. Die Abholungseinladung wurde am 31.12.18 hinterlegt. Früheste Abholungsmöglichkeit: 3.1.19