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Hallo zusammen
Frage zum Ausländerrecht.
Herrn B. wurde der Aufenthaltsstatus für die Schweiz aberkannt. Er verliess schon Monate vor dem entgültigen Urteil freiwillig die Schweiz und wartete in seiner Heimat auf den Entscheid.
Hat Herr B. damit eine generelle Einreisesperre nach CH oder gar dem gesammten Schengenraum?
Oder könnte er theoretisch Besuchsweise (mit entsprechendem Visum) trotzdem wieder nach Europa einreisen ?
Auf dem Urteil steht nichts von einer Sperre.
Ich ging eigentlich davon aus, dass eine Sperre nur bei einer Ausschaffung erteilt wird... wurde aber verunsichert.
Bedanke mich schon mal für Eure Antworten.
Ps : Grund der Aberkennung der B war keine Straftat oder Ähnliches (nur zur Klarstellung 😉)
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Hallo zusammen
Frage zum Ausländerrecht.
Herrn B. wurde der Aufenthaltsstatus für die Schweiz aberkannt. Er verliess schon Monate vor dem entgültigen Urteil freiwillig die Schweiz und wartete in seiner Heimat auf den Entscheid.
Hat Herr B. damit eine generelle Einreisesperre nach CH oder gar dem gesammten Schengenraum?
Oder könnte er theoretisch Besuchsweise (mit entsprechendem Visum) trotzdem wieder nach Europa einreisen ?
Auf dem Urteil steht nichts von einer Sperre.
Ich ging eigentlich davon aus, dass eine Sperre nur bei einer Ausschaffung erteilt wird... wurde aber verunsichert.
Bedanke mich schon mal für Eure Antworten.
Ps : Grund der Aberkennung der B war keine Straftat oder Ähnliches (nur zur Klarstellung 😉)
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Kommentare
Do, 21/11/2019 - 17:17
Robert Schweng
Zsuzsa Pamper Wenn er ein Besuchsvisum für die Schweiz erhält, dann kann er in das Land einreisen. Das ist aber eine Entscheidung der Behörden und dagegen ist nicht viel zu machen.
Zsuzsa Pamper https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/bilaterale-abkommen/ueberblick/bila...
Martin Kaiser Wenn der Mann keine Landesverweisung durch ein Gericht oder eine Einreisesperre durch das SEM verfügt bekam, kann er jederzeit als Tourist in die Schweiz einreisen. Die Visumbestimmungen müssen aber eingehalten werden.
Aksel Fiszer Wenn Herr B. ein Visum für irgendein Schengen-Land erhält und dieses auch für den Schengenraum gültig ist, ist such die Schweiz inkludiert.
Ausser es wäre etwas anderes explizit in der Verfügung enthalten.
Aber: wenn! ....
Khadija Umm Salsabil Im Urteil steht wohl nur, dass der Antrag abgelehnt wird usw.
Aksel Fiszer Khadija Umm Salsabil Dann ist lediglich ein Daueraufenthalt in der Schweiz abgelehnt. Alle anderen touristischen Belange bleiben also unberührt. Also max. 3 Monate am Stück als Tourist, sowie max. 6 Monate pro Jahr.
Nachweis finanzieller Mittel zum Aufenthalt können gefordert werden.