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Hallo Zusammen
Frage zu migrationsangelegenheit.
Im März 2014 heiratete ich einen ägypter. Wir hatten vorher nicht zusammen gewohnt und ich hatte eigentlich immer nur meine Ferien bei ihm verbracht.
Im Dezember 2014 kam er in die schweiz, wor wohnten zusammen und in diese Zeit merkte ich, wie falsch es gewesen war einen muslimischen ägypter zu heiraten. Die Kulturunterschiede kamen mir, als wir noch nicht zusammen wohnten, nicht so extrem vor. So trennten wir uns im September 2015. Obwohl er akzeptierte dass ich die Scheidung wollte, wollte er die Scheidungsunterlagen nicht unterschreiben. Gut, dann muss man ja 2 Jahre getrennt sein damit man sich scheiden lassen kann oder?
Nun folgendes Problem: migrationsamt will ihn aus der schweiz wegweisen und das schon diesen Dezember.
Wenn er aber zurück nach ägypten muss, ist meine Chance die Scheidung zu erhalten fast gleich 0!! Was soll ich nun tun?
Vielen Dank für eure hilfe
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Hallo Zusammen
Frage zu migrationsangelegenheit.
Im März 2014 heiratete ich einen ägypter. Wir hatten vorher nicht zusammen gewohnt und ich hatte eigentlich immer nur meine Ferien bei ihm verbracht.
Im Dezember 2014 kam er in die schweiz, wor wohnten zusammen und in diese Zeit merkte ich, wie falsch es gewesen war einen muslimischen ägypter zu heiraten. Die Kulturunterschiede kamen mir, als wir noch nicht zusammen wohnten, nicht so extrem vor. So trennten wir uns im September 2015. Obwohl er akzeptierte dass ich die Scheidung wollte, wollte er die Scheidungsunterlagen nicht unterschreiben. Gut, dann muss man ja 2 Jahre getrennt sein damit man sich scheiden lassen kann oder?
Nun folgendes Problem: migrationsamt will ihn aus der schweiz wegweisen und das schon diesen Dezember.
Wenn er aber zurück nach ägypten muss, ist meine Chance die Scheidung zu erhalten fast gleich 0!! Was soll ich nun tun?
Vielen Dank für eure hilfe
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Alice Piera Ronchi
http://www.ehescheidung.ch/ehescheidung/scheidungsklage-nach-ablauf-tren...
Hier steht 2 jahre... oder stimmt das nicht?
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Sandra Baumann
Doch klar, dann stimmen die 2 Jahre... Sorry, wusste ich nicht, ist bei mir schon lange her...
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Alice Piera Ronchi
Früher war es nur 1, das stimmt
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Andrea Schubarth
Laie: Scheidung von einem abwesenden Partner ist sehr wohl möglich. Muss nach gewissen Zustellungsfristen im Amtsblatt des Kantons publiziert werden. Hol dir mal eins zum Nachschlagen. Dauert einfach dementsprechend länger. Nimm Rücksprache mit dem Migrationsamt. Das ist ein Dauerbrenner bei denen.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Alice Piera Ronchi
Ja aber ist es nicht so, dass der klagende zum gericht de angeklagten muss? Also muss dann nicht meine Klage nach Ägypten und somit nach ägyptischem gesetz gehen? Dort haben Frauen sehr wenig zu sagen.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Andrea Schubarth
Du musst deine Klage an deinem oder dem Wohnsitz des Partners einreichen - in der Schweiz. Steht alles hier nachzulesen https://www.ch.ch/de/scheidungsverfahren/
Hängt u. a. ab von der Dauer der Ehe usw.
Fr, 02/06/2017 - 14:14
Janine Sturzenegger
Alice Piera Ronchi
Wenn er doch weiss, dass er ausgewiesen wird, warum willigt er dann nicht in die scheidung ein?
Er muss ja so oder so aus der schweiz rauss.
Das ist ihm schon bewusst, oder?
Zudem kann er, ohne von dir nicht geschieden zu sein, nicht die nächste heiraten um her zu kommen.
Ich kenne persönlich einen fall, ganz ähnlich wie deiner, blos mit mann aus afrika. Er bekam auch im sept den ausweisungsbescheid, weil das migrationsamt erfuhr, dass beide nicht mehr zusammen lebten.
Sie rief dann die familienrichterin an und schilderte die lage, dass er anfang dez aus der schweiz verwiesen wird.
Normalerweise dauert eine scheidung ja länger.
Anfang okt wurden die ganzen scheidungsunterlagen eingereicht, die fam richterin gab gas und mitte november wurden beide geschieden!
Er willigte in die scheidung ein, da ihm bewusst war, er muss eh rauss und kann keine andere heiraten, wenn er keine scheidungspapier vorweisen kann.
Das ist allerdings ein wichtiger punkt bei den meisten, denn sie wollen ja unbedingt aus ihrem land weg!
Besagter mann hat tatsächlich im darauffolgenden august schon wieder geheiratet! Diesmal eine deutsche, die er schon in der rückhand hatte, als er noch in der schweiz lebte. Er wird nun bald wieder afrika verlassen können, diesmal richtung deutschland.