hallo zusammen, folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...
Meine Tochter war sehr verliebt und hat ihrem Freund sämtliche Konzerte, Ferien usw vorgeschossen. Der Betrag beläuft sich auf ca 850.-
Die 2 haben sich im Sommer getrennt und seitdem ist sie am versuchen an das Geld zu kommen. Er hat sie überall blockiert... Seine Eltern sprechen nicht deutsch, da kommt sie nicht weiter, die Türe wird vor der Nase wieder geschlossen. Wie würdet ihr weitergehen?
Vielen Dank

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Kommentare

Karin Burri-Bänninger

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Wird wohl schwierig werden wenn sie keine Beweismittel hat.

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Luisa Toma

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Hm....das wird schwer. Will er chan alles als Schenkig hi stelle wärend de beziehig und schenkige chamer so we i weis nüm zrugg verlange

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Renate Steiger

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Da wird sie leider nicht viel machen können ,weil es ja Geschenke wahren .Oder hat sie was schriftliches das er ihr das Geld schuldet .

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Eveline Gutmann

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ich denke nicht, dass sie da etwas machen kann. Es hat sie ja niemand gezwungen. Wenn sie nichts Schriftliches gemacht hat, dann wird es schwierig. Betreibung kann gemacht werden, aber dann muss sie das bevorschussen, wenn er Rechtsvorschalg macht. Das würde ich für diesen Betrag nicht machen, da, wenn sie verliert, ihr Kosten entstehen.

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Robert Schweng

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Rein rechtlich gesehen dürfte es sich um eine Schenkung handeln, da die Tochter ja auch an allem teilgenommen hat.
Selbst bei verheirateten Paaren kann man nach einer Trennung keine Reisekosten für gemeinsame Ferien zurückfordern!
Sie hatte ja bestimmt auch eine schöne Zeit.
😉

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Annelise Schnyder

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Als verlust auf dem konto " so verarschen lasse ich micht nicht mehr" abbuchen, als gewinn auf dem konto " um eine erfahrung reicher" gutschreiben. Die chance, das geld zurück zu erhalten, ist leider gleich null.

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Melii Schaurhofer

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Wenn du es probieren willst, könntest du eine Betreibung einleiten. Würde ich aber nur über die Beträge machen, die du "nachweisen" kannst also die Ferienkosten zum Beispiel.. du zahlst ca 75.- im besten Fall legt er keinen Rechtsvorschlag ein weil er es nicht peilt und dann kannst du weiter vorgehen oder er leitet Rechtsvorschlag ein und im blödsten Fall wird es vor dem Schlichter doch als Schenkung angesehen, dann hast du zwar 75.- nochmals verlohren aber es jedoch probiert.. Wenn kein Rechtsvorschlag erhoben wird und die Betreibung weiter geht kannst du dann die Betreibungskosten vom Schuldner noch zurück verlangen..

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Roman Lanz

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Nur eine kleine anmerkung zu betreibung...du schreibst deine tochter ist im teen age alter...betreibungen sind erst ab 18 jahren möglich...falls der freund also noch nicht 18 ist müsste sie warten bis er 18i ist um eine betreibung einzuleiten.

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Nicole Zimmerli

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Ich danke euch allen. Wir werden es mal mit einem brief an die eltern probieren und danach "vergessen"

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