Hallo zusammen

Folgender Sachverhalt:

Person X hat immer gearbeitet. Durch diverse Schicksalsschläge wurde sie aber krank. (Psychisch) Zu Beginn der Krankheit war sie angestellt. Ihr wurde dann ordentlich gekündigt, das Krankentaggeld lief weiter.

Sie wurde dann schwanger, (während der Kündigungsfrist!) Krankentaggeld lief bis zur Niederkunft weiter. Dann kriegte sie Mutterschaftsentschädigung. Während des Mutterschutzes ging sie weiter in ihre Therapie.

Mutterschutz ist nun zu Ende, sie allerdings immer noch zu 100% arbeitsunfähig. Die IV-Abklärungen laufen auch noch. Jetzt will die Versicherung einen aktuellen Arztbericht bevor sie weitere Leistungsansprüche prüft.

Können Sie die Zahlungen einfach so einstellen obwohl X immer noch krank ist? Arztbericht wird folgen, das ist nicht das Problem. Es wird allerdings evtl. Eine finanzielle Lücke entstehen bis der Bericht geprüft ist.

Sie ist alleinerziehend und auf das Geld angewiesen.

Kennt sich jemand aus?

An wen kann sie sich wenden?

Lieben Dank für eure Inputs.

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Kommentare

Sabine Wilhelms

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Ja können sie
Sie könnte Sozialhilfe beantragen was sie aber wieder zurück zahlen muss

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Patrick L. Surber

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Sanja Piric-Calic

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Weil sie ja krank und somit nicht vermittelbar ist

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Brigitte Gartmeier

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Ein Versicherung hat das Recht einen Arzt zu beauftragen um zu überprüfen ob die Krankheit noch akut ist oder ob sie arbeiten könnte sie darf auch einen weiteren Arztbericht verlangen. Nach 2 jahren hat sie keinen Anspruch mehr auch Krankentaggeld bis die Iv wenbn überhaupt zum tragen kommt muss sie entweder zum Sozi oder aufs RAV wobei das RaV wahrscheinlich auch nicht zum tragen kommt weil sie noch krank ist und eventuell nicht vermittelbar wegen dem Bebe.. Die einzige Lösung bis alles durch ist ist das Sozi.. Bei der Iv kanm sich das über mehrere jahre hinziehn und auch da wird sie zu einem Gutachter müssen..

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Sanja Piric-Calic

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Ja, ist mir schon klar. Die Frage war ob sie die Zahlungen einstellen können ohne einen Vertrauensarzt hizugezogen zu haben? Gemäsd ihr und ihrem Arzt hat sich ihr Zustand nicht geändert. Bin eben auch etwas überfragt?

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Brigitte Gartmeier

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Ich denke sie können das.. Was hat sie für eine Versicherung weisst du das

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Sanja Piric-Calic

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Boah keine Ahnung, denke Krankentaggeld vom Arbeitgeber

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Brigitte Gartmeier

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Wie lange hatte sie vorher schon Taggeld

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Sanja Piric-Calic

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Anspruch hätte sie anscheinend noch bis Oktober (720 Tage wären Ende Oktober ausgeschöpft)

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Birgit Rechsteiner

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Es ist absolut wichtig, IV mind. 6 Monate vor Ablauf der Frist bei der Krankentaggeldversicherung zu beantragen. 6 Monate ist die Mindestfrist, bis etwas bezahlt wird.

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Brigitte Gartmeier

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Du musst und wirst 2 - 3 jahre warten müssen bis die Iv eventuell zu tragen kommt

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Brigitte Gartmeier

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Sozialhile muss nur zurück bezahlt wenn sie irgendwann wider arbeiten kann und genug verdienen würde. Das Sozialamt kann und wird natürlich falls die IVzum tragen kommt die auszahlung die es Rückwirkend gibt natürlich soviel behalten dass die Umkosten gedeckt sind

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Brigitte Gartmeier

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Iv anmeldeungen unbedingt mir einem Arzt machen

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Sanja Piric-Calic

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Hallo Leute?IV-Anmeldung wurde letztes Jahr schon gemacht durch Case Management. Ihre Frage lautet lediglich ob die Versicherung einfach so die Zahlung einstellen kann

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Birgit Rechsteiner

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und ja, sie dürfen für Prüfungen die Zahlungen immer einstellen... und falls schon 2 Jahre krank (im Total) dann gibts gar nichts mehr.

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Sanja Piric-Calic

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Vielen Dank euch allen! War auch meine Behauptung dass für eine erneute Prüfung die Zahlungen gestoppt werden können, wollte nur sicher sein dass ich kein Chabis verzähle. Krankentaggeld ist noch nicht ausgeschöpft, IV Anmeldung läuft bereits seit letztem Jahr. Sie war einfach der Meinung dass die Zahlungen nicht einfach so eingestellt werden können ohne dass sie z.b. Zu einem Vertrauensarzt augeboten wurde da sie von ihrem Arzt nach wie vor zu 100% krank geschrieben ist.

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Patrick L. Surber

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Ich empfehle X. eine rechtliche Beratung (Rechtschutzsversicherung?). Ansonsten kann man sich auch an die Ombudsstelle der Privatversicherung wenden.

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