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Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt:
Person X hat immer gearbeitet. Durch diverse Schicksalsschläge wurde sie aber krank. (Psychisch) Zu Beginn der Krankheit war sie angestellt. Ihr wurde dann ordentlich gekündigt, das Krankentaggeld lief weiter.
Sie wurde dann schwanger, (während der Kündigungsfrist!) Krankentaggeld lief bis zur Niederkunft weiter. Dann kriegte sie Mutterschaftsentschädigung. Während des Mutterschutzes ging sie weiter in ihre Therapie.
Mutterschutz ist nun zu Ende, sie allerdings immer noch zu 100% arbeitsunfähig. Die IV-Abklärungen laufen auch noch. Jetzt will die Versicherung einen aktuellen Arztbericht bevor sie weitere Leistungsansprüche prüft.
Können Sie die Zahlungen einfach so einstellen obwohl X immer noch krank ist? Arztbericht wird folgen, das ist nicht das Problem. Es wird allerdings evtl. Eine finanzielle Lücke entstehen bis der Bericht geprüft ist.
Sie ist alleinerziehend und auf das Geld angewiesen.
Kennt sich jemand aus?
An wen kann sie sich wenden?
Lieben Dank für eure Inputs.
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Hallo zusammen
Folgender Sachverhalt:
Person X hat immer gearbeitet. Durch diverse Schicksalsschläge wurde sie aber krank. (Psychisch) Zu Beginn der Krankheit war sie angestellt. Ihr wurde dann ordentlich gekündigt, das Krankentaggeld lief weiter.
Sie wurde dann schwanger, (während der Kündigungsfrist!) Krankentaggeld lief bis zur Niederkunft weiter. Dann kriegte sie Mutterschaftsentschädigung. Während des Mutterschutzes ging sie weiter in ihre Therapie.
Mutterschutz ist nun zu Ende, sie allerdings immer noch zu 100% arbeitsunfähig. Die IV-Abklärungen laufen auch noch. Jetzt will die Versicherung einen aktuellen Arztbericht bevor sie weitere Leistungsansprüche prüft.
Können Sie die Zahlungen einfach so einstellen obwohl X immer noch krank ist? Arztbericht wird folgen, das ist nicht das Problem. Es wird allerdings evtl. Eine finanzielle Lücke entstehen bis der Bericht geprüft ist.
Sie ist alleinerziehend und auf das Geld angewiesen.
Kennt sich jemand aus?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:51
Sabine Wilhelms
Ja können sie
Sie könnte Sozialhilfe beantragen was sie aber wieder zurück zahlen muss
Di, 15/08/2017 - 15:51
Patrick L. Surber
Warum nicht zuerst zum RAV?
https://www.ag.ch/de/dvi/wirtschaft_arbeit/stellensuchende_arbeitslose/a...
Di, 15/08/2017 - 15:51
Sanja Piric-Calic
Weil sie ja krank und somit nicht vermittelbar ist
Di, 15/08/2017 - 15:51
Brigitte Gartmeier
Ein Versicherung hat das Recht einen Arzt zu beauftragen um zu überprüfen ob die Krankheit noch akut ist oder ob sie arbeiten könnte sie darf auch einen weiteren Arztbericht verlangen. Nach 2 jahren hat sie keinen Anspruch mehr auch Krankentaggeld bis die Iv wenbn überhaupt zum tragen kommt muss sie entweder zum Sozi oder aufs RAV wobei das RaV wahrscheinlich auch nicht zum tragen kommt weil sie noch krank ist und eventuell nicht vermittelbar wegen dem Bebe.. Die einzige Lösung bis alles durch ist ist das Sozi.. Bei der Iv kanm sich das über mehrere jahre hinziehn und auch da wird sie zu einem Gutachter müssen..
Di, 15/08/2017 - 15:51
Sanja Piric-Calic
Ja, ist mir schon klar. Die Frage war ob sie die Zahlungen einstellen können ohne einen Vertrauensarzt hizugezogen zu haben? Gemäsd ihr und ihrem Arzt hat sich ihr Zustand nicht geändert. Bin eben auch etwas überfragt?
Di, 15/08/2017 - 15:51
Brigitte Gartmeier
Ich denke sie können das.. Was hat sie für eine Versicherung weisst du das
Di, 15/08/2017 - 15:51
Sanja Piric-Calic
Boah keine Ahnung, denke Krankentaggeld vom Arbeitgeber
Di, 15/08/2017 - 15:51
Brigitte Gartmeier
Wie lange hatte sie vorher schon Taggeld
Di, 15/08/2017 - 15:51
Sanja Piric-Calic
Anspruch hätte sie anscheinend noch bis Oktober (720 Tage wären Ende Oktober ausgeschöpft)
Di, 15/08/2017 - 15:51
Birgit Rechsteiner
Es ist absolut wichtig, IV mind. 6 Monate vor Ablauf der Frist bei der Krankentaggeldversicherung zu beantragen. 6 Monate ist die Mindestfrist, bis etwas bezahlt wird.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Brigitte Gartmeier
Du musst und wirst 2 - 3 jahre warten müssen bis die Iv eventuell zu tragen kommt
Di, 15/08/2017 - 15:51
Brigitte Gartmeier
Sozialhile muss nur zurück bezahlt wenn sie irgendwann wider arbeiten kann und genug verdienen würde. Das Sozialamt kann und wird natürlich falls die IVzum tragen kommt die auszahlung die es Rückwirkend gibt natürlich soviel behalten dass die Umkosten gedeckt sind
Di, 15/08/2017 - 15:51
Brigitte Gartmeier
Iv anmeldeungen unbedingt mir einem Arzt machen
Di, 15/08/2017 - 15:51
Sanja Piric-Calic
Hallo Leute?IV-Anmeldung wurde letztes Jahr schon gemacht durch Case Management. Ihre Frage lautet lediglich ob die Versicherung einfach so die Zahlung einstellen kann
Di, 15/08/2017 - 15:51
Birgit Rechsteiner
und ja, sie dürfen für Prüfungen die Zahlungen immer einstellen... und falls schon 2 Jahre krank (im Total) dann gibts gar nichts mehr.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Sanja Piric-Calic
Vielen Dank euch allen! War auch meine Behauptung dass für eine erneute Prüfung die Zahlungen gestoppt werden können, wollte nur sicher sein dass ich kein Chabis verzähle. Krankentaggeld ist noch nicht ausgeschöpft, IV Anmeldung läuft bereits seit letztem Jahr. Sie war einfach der Meinung dass die Zahlungen nicht einfach so eingestellt werden können ohne dass sie z.b. Zu einem Vertrauensarzt augeboten wurde da sie von ihrem Arzt nach wie vor zu 100% krank geschrieben ist.
Di, 15/08/2017 - 15:51
Patrick L. Surber
Ich empfehle X. eine rechtliche Beratung (Rechtschutzsversicherung?). Ansonsten kann man sich auch an die Ombudsstelle der Privatversicherung wenden.