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Hallo zusammen
Einem bekannten von mir wurde am 25.01.18 gekündigt vom Arbeitgeber aus. Das Arbeitsverhältnis endet am 30.April 2018. Jetzt hat mein bekannter festgestellt das auf der Kündigung steht -> Das Arbeitsverhältnis endet am 30.April 2017. Ist diese Kündigung nichtig durch diesen Fehler ?
Gruss
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Hallo zusammen
Einem bekannten von mir wurde am 25.01.18 gekündigt vom Arbeitgeber aus. Das Arbeitsverhältnis endet am 30.April 2018. Jetzt hat mein bekannter festgestellt das auf der Kündigung steht -> Das Arbeitsverhältnis endet am 30.April 2017. Ist diese Kündigung nichtig durch diesen Fehler ?
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Kommentare
Mi, 07/02/2018 - 19:30
Miriam Zahout
Und dann?
Mi, 07/02/2018 - 19:36
Sandra Schnelli-Kehrli
die bleibt gültig
Fr, 09/02/2018 - 08:09
Pino Rovetto
Der gemeinte Termin steht zweifellos fest - und auf das kommt’s an.
Fr, 09/02/2018 - 08:10
Nikola Pavlovic
Danke für die Antworten.
Frage runde beendet