Hallo zusammen

Einem bekannten von mir wurde am 25.01.18 gekündigt vom Arbeitgeber aus. Das Arbeitsverhältnis endet am 30.April 2018. Jetzt hat mein bekannter festgestellt das auf der Kündigung steht -> Das Arbeitsverhältnis endet am 30.April 2017. Ist diese Kündigung nichtig durch diesen Fehler ?

Gruss

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Kommentare

Miriam Zahout

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Und dann?

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Sandra Schnelli-Kehrli

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die bleibt gültig

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Pino Rovetto

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Der gemeinte Termin steht zweifellos fest - und auf das kommt’s an.

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Nikola Pavlovic

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Danke für die Antworten.
Frage runde beendet

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