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Hallo zusammen, danke für die Aufnahme.
Folgendes: ich reite seit 17 Jahren das selbe Pferd. Vor 4 Jahren hat der Besitzer mir das Pferd mit einem Schenkungsvertrag überlassen. Im Vertrag steht Hiermit bestätige ich Herr Meier wohnhaft an der x strasse im Dorf y. Die Schenkung von Pferd (Name,Rasse, geschlecht)an Chantal Wicker wohnhaft (meine Damalige Adresse). Unter der Bedingung, dass er nicht mehr in den alten Stall von Herr Fridli, an der mülimattstrasse in y Dorf gestellt wird.
Datum, Unterschrift von beiden Parteien.
Nun ist es so, dass ich im Haus neben dem Besagten Stall wohne wo das Pferd aus rein Zwischenmenschlichen Problemen nicht mehr hin darf (es ging ihm immer super in diesem stall) ich würde ihn allerdings gerne nach Hause nehmen in den Stall. Ist dieser Vertrag definitiv gültig?
Wenn ich micht nicht einigen kann mit dem Vorbesitzer dann würde ich ihr den Vorschlag (wenn der Vertrag gültig ist) machen, dass ich ihr den Wert den das Pferd vor 4 Jahre hatte bezahle ( Pferd war damals 17 jahre alt, hatte damals schon eine Pilzsporenallergie und Chronische Bronchitis) den Wert würde ich auf Schlachtpreis niveau schätzen max. 600fr. - 700fr.
Wie müsste man vorgehen? Was kommt auf mich zu, wenn ich ihn einfach da hin stelle ohne das Einverständnis vom Vorbesitzer?
Vielen Dank für eure Antworten.
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Folgendes: ich reite seit 17 Jahren das selbe Pferd. Vor 4 Jahren hat der Besitzer mir das Pferd mit einem Schenkungsvertrag überlassen. Im Vertrag steht Hiermit bestätige ich Herr Meier wohnhaft an der x strasse im Dorf y. Die Schenkung von Pferd (Name,Rasse, geschlecht)an Chantal Wicker wohnhaft (meine Damalige Adresse). Unter der Bedingung, dass er nicht mehr in den alten Stall von Herr Fridli, an der mülimattstrasse in y Dorf gestellt wird.
Datum, Unterschrift von beiden Parteien.
Nun ist es so, dass ich im Haus neben dem Besagten Stall wohne wo das Pferd aus rein Zwischenmenschlichen Problemen nicht mehr hin darf (es ging ihm immer super in diesem stall) ich würde ihn allerdings gerne nach Hause nehmen in den Stall. Ist dieser Vertrag definitiv gültig?
Wenn ich micht nicht einigen kann mit dem Vorbesitzer dann würde ich ihr den Vorschlag (wenn der Vertrag gültig ist) machen, dass ich ihr den Wert den das Pferd vor 4 Jahre hatte bezahle ( Pferd war damals 17 jahre alt, hatte damals schon eine Pilzsporenallergie und Chronische Bronchitis) den Wert würde ich auf Schlachtpreis niveau schätzen max. 600fr. - 700fr.
Wie müsste man vorgehen? Was kommt auf mich zu, wenn ich ihn einfach da hin stelle ohne das Einverständnis vom Vorbesitzer?
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Kommentare
Mi, 30/05/2018 - 11:48
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Wenn im Vertrag eine solche Klausel steht, dann ist sie gültig - diese Klausel ist ja nicht sehr einschneidend und nicht unmöglich...
Rein anstandshalber würd ich das Pferd ganz sicher nicht in den besagten Stall bringen, da sich der Schenker ja etwas überlegt hat, und wenn er es gewusst hätte, wäre die Schenkung nicht zustande gekommen. Rechtlich keine Relevanz, aber ich sehe diesen Punkt als Prioritär an.
Was kann sein, wenn du das Pferd einfach da hin bringst - wenn der Schenker das mitkriegt, dann kann er die Schenkung rückgängig machen.
Und noch ein kleiner Ausflug in die Wirtschaft - Wert und Preis ist selten dasselbe - auch wenn das Pferd nur einen Schlachtwert hat, heisst das nicht, dass der Schenker auf diesen eingehen wird (wenn überhaupt, da er sich ja mit der Ausnahme etwas überlegt hat)...
Robert Schweng Chantal Wicker also ich meine hier auch:
Das Pferd kann zunächst mal nichts für zwischenmenschliche Probleme.
Aber sie haben dem Vertrag ja zugestimmt, also müssen sie sich daran halten oder mit dem Metzger über den Preis verhandeln! Sorry...
Roman Richle Robert Schweng falls das Pferd als "Haustier" gemeldet ist (nicht als "Nutztier), dann gibt es keine Wurst, weil kein Metzger es schlachten darf. (CH-Staatsbürokratie: Anmeldung Equiden) 🐎🤔
Nina-Patrizia C. Maute-Jovic pacta sunt servanda - verträge sind zu halten, gilt auch für die bedingungen. am besten würde ich nun erstmal schauen was die der Schenker meint und einen kompromiss finden.
Roman Richle Durch die Schenkung bist Du alleinige Besitzerin des Pferdes. Die eingegangene "Bedingung" nützt weder dem Pferd, Dir, noch dem Vorbesitzer etwas... Ist echt doof, ein Pferd zu verschenken und der Beschenkten eine solch unsinnige Bedingung einzuverlangen (falls es dem Pferd in diesem Stall wirklich gut ging und der Stallbesitzer nicht z.B. den Schenker beschissen hat oder ähnliches) Ob der "Schenker" wirklich nach 4 Jahren gegen die Platzierung gerichtlich vorgehen würde, kannst Du abwägen, so wie Du ihn kennst... viel Glück!