Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo Zäme
Meine kollegin ist als nachmieterin in eine Wohnung gezogen und möchte später wieder ausziehen. Kann sie kündigen oder ist die verpflichtet 1 Jahr drinnen zu bleiben?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo Zäme
Meine kollegin ist als nachmieterin in eine Wohnung gezogen und möchte später wieder ausziehen. Kann sie kündigen oder ist die verpflichtet 1 Jahr drinnen zu bleiben?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Juni 2018 (107)
- Juli 2018 (109)
- August 2018 (76)
- September 2018 (82)
- Oktober 2018 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 9 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Birgit Rechsteiner
Je nach dem, was im Vertrag steht.
Sie soll unter der kündigungsfrist gucken. Da steht das ob sie ein Jahr mind. Wohnfrist hat...
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Sanida Mihret KeranovicPerva
Ja es steht 1 Jahr kann sie nicht kündigen. Aber mit einem nachmieter darf sie raus?
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Gaby Nehme
ja
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Birgit Rechsteiner
Ja
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Sanida Mihret KeranovicPerva
I läse mis züg emmer döre. E cha nüt deföt wens lüt het wo da ned möche!