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Hallo Zäme
Meine kollegin ist als nachmieterin in eine Wohnung gezogen und möchte später wieder ausziehen. Kann sie kündigen oder ist die verpflichtet 1 Jahr drinnen zu bleiben?
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Hallo Zäme
Meine kollegin ist als nachmieterin in eine Wohnung gezogen und möchte später wieder ausziehen. Kann sie kündigen oder ist die verpflichtet 1 Jahr drinnen zu bleiben?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Birgit Rechsteiner
Je nach dem, was im Vertrag steht.
Sie soll unter der kündigungsfrist gucken. Da steht das ob sie ein Jahr mind. Wohnfrist hat...
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Sanida Mihret KeranovicPerva
Ja es steht 1 Jahr kann sie nicht kündigen. Aber mit einem nachmieter darf sie raus?
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Gaby Nehme
ja
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Birgit Rechsteiner
Ja
Fr, 02/06/2017 - 13:21
Sanida Mihret KeranovicPerva
I läse mis züg emmer döre. E cha nüt deföt wens lüt het wo da ned möche!