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Hallo
Kann mir jemand sagen von euch? Wie das ist mit er ergänzungsleistung?
Beziehungsweise wann darf man die beziehen ?
Muss man einen Antrag stellen ?
Danke euch im voraus
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Hallo
Kann mir jemand sagen von euch? Wie das ist mit er ergänzungsleistung?
Beziehungsweise wann darf man die beziehen ?
Muss man einen Antrag stellen ?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:04
Anaid Widmer
Wenn du eine IV oder AHV hast, der Rentenbetrag nicht reicht, kannst du einen. Antrag auf EL stellen.
Di, 15/08/2017 - 16:04
Samuela Zaugg
Wenn man eine Rente bezieht, und damit nicht genug einkommen hat, kann man eine Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen.
Di, 15/08/2017 - 16:04
Aleksandra Manojlovic
Wenn aber keine bezieht?
Di, 15/08/2017 - 16:04
Anaid Widmer
dann kann man auch keine EL beziehen sondern müsste sich ans Sozialamt wenden
Di, 15/08/2017 - 16:04
Samuela Zaugg
Dann hat man keinen anspruch auf EL
Di, 15/08/2017 - 16:04
Aleksandra Manojlovic
Interessant, mir wurde gesagt auf der arbeit da ich reduziert habe prozentual wegen baby , ich solle es bei der ergänzungsleistung versuchen, vielleicht hätte ich ein paar straftage darum die frage hier
Di, 15/08/2017 - 16:04
Petra Petrovic-Djokic
Meinst du evtl. das RAV?
Di, 15/08/2017 - 16:04
Aleksandra Manojlovic
Nein sie hatte mir ergänzungsleistungen gesagt
Di, 15/08/2017 - 16:04
Samuela Zaugg
Nein da sind die Voraussetzungen dass man eine Rente bezieht.
Di, 15/08/2017 - 16:04
Aleksandra Manojlovic
Ja dann meinte sie sicher was anderes hatte sich falsch geäussert, könntr durchaus das RAV sein aber bin ja nicht auf der Suche nach einer stelle
Di, 15/08/2017 - 16:04
Samuela Zaugg
Das RAV bezahlt nur wenn man keine Arbeitsstelle hat
Di, 15/08/2017 - 16:04
Ruster Ramona
Hast du iv Rente ?
Di, 15/08/2017 - 16:04
Aleksandra Manojlovic
Nein
Di, 15/08/2017 - 16:04
Ruster Ramona
Dann steht dir keine el zu
Di, 15/08/2017 - 16:04
Birgit Rechsteiner
Du hast ein Baby und drum den Job reduziert. Jetzt reicht das Geld nicht mehr?
Der Vater des Kindes zahlt?
Di, 15/08/2017 - 16:04
Jacqueline Braun
hallo, du musst eine IV Bezügerin sein; und dein Vermögen und das Vermögen deiner Eltern Mann und 1. Verwandtschaftsgrad darf nur ein bestimmter Betrag sein. Erkundige dich bei der IV/EL deines Kantons oder bei einer sozial Stelle ode der Pro Infirmis- ?viel Glück