Hallo

Kann mir jemand sagen von euch? Wie das ist mit er ergänzungsleistung?

Beziehungsweise wann darf man die beziehen ?
Muss man einen Antrag stellen ?

Danke euch im voraus

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Kommentare

Anaid Widmer

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Wenn du eine IV oder AHV hast, der Rentenbetrag nicht reicht, kannst du einen. Antrag auf EL stellen.

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Samuela Zaugg

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Wenn man eine Rente bezieht, und damit nicht genug einkommen hat, kann man eine Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen.

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Aleksandra Manojlovic

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Wenn aber keine bezieht?

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Anaid Widmer

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dann kann man auch keine EL beziehen sondern müsste sich ans Sozialamt wenden

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Samuela Zaugg

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Dann hat man keinen anspruch auf EL

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Aleksandra Manojlovic

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Interessant, mir wurde gesagt auf der arbeit da ich reduziert habe prozentual wegen baby , ich solle es bei der ergänzungsleistung versuchen, vielleicht hätte ich ein paar straftage darum die frage hier

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Petra Petrovic-Djokic

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Meinst du evtl. das RAV?

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Aleksandra Manojlovic

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Nein sie hatte mir ergänzungsleistungen gesagt

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Samuela Zaugg

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Nein da sind die Voraussetzungen dass man eine Rente bezieht.

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Aleksandra Manojlovic

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Ja dann meinte sie sicher was anderes hatte sich falsch geäussert, könntr durchaus das RAV sein aber bin ja nicht auf der Suche nach einer stelle

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Samuela Zaugg

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Das RAV bezahlt nur wenn man keine Arbeitsstelle hat

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Ruster Ramona

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Hast du iv Rente ?

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Aleksandra Manojlovic

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Nein

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Ruster Ramona

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Dann steht dir keine el zu

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Birgit Rechsteiner

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Du hast ein Baby und drum den Job reduziert. Jetzt reicht das Geld nicht mehr?
Der Vater des Kindes zahlt?

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Jacqueline Braun

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hallo, du musst eine IV Bezügerin sein; und dein Vermögen und das Vermögen deiner Eltern Mann und 1. Verwandtschaftsgrad darf nur ein bestimmter Betrag sein. Erkundige dich bei der IV/EL deines Kantons oder bei einer sozial Stelle ode der Pro Infirmis- ?viel Glück

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