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Hallo
Ich warte immernoch auf die Auszahlung der Kinderzulagen meines letzten Arbeitgebers, obwohl ich seid März nichtmehr dort arbeite.
Gibt es einen Gesetzesartikel auf den ich meine Forderung stützen kann und kann mein Ex AG die Zulagen zurückhalten bis Jahresende, bis er die Abrechnung erhalten hat der Ausgleichskasse?
Danke fürd Hilf
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Hallo
Ich warte immernoch auf die Auszahlung der Kinderzulagen meines letzten Arbeitgebers, obwohl ich seid März nichtmehr dort arbeite.
Gibt es einen Gesetzesartikel auf den ich meine Forderung stützen kann und kann mein Ex AG die Zulagen zurückhalten bis Jahresende, bis er die Abrechnung erhalten hat der Ausgleichskasse?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:47
Karin Fo
(Admin) Für welchen Zweitraum schuldet er denn die KiZu?
Fr, 02/06/2017 - 15:47
Silja Notter
Von August 15 bis April 16
Fr, 02/06/2017 - 15:47
Karin Fo
Wieso April 16? Du arbeitest ja seit März 16 nicht mehr da
Fr, 02/06/2017 - 15:47
Silja Notter
Ich war bis März 16 angestellt. Aufgrund eines Unfalls wurde die Kündigungsfrist bis Ende April 16 verlängert, gearbeitet habe ich im April aber nicht mehr war nurnoch auf dem Papier angestellt.
Fr, 02/06/2017 - 15:47
Silja Notter
Sie hend mir ebe scho bestätigt as er positive Bscheid becho het scho im Mai. Er zahlts mir wifach nöd us trotz mehrmaligem alüte und schriebe.
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Karin Fo
(Admin) Das mit der Drohung solltest du dir nochmals überlegen.
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Karin Fo
(Admin) Wollte dich nur darauf hinweise, dass du dich mit einer Drohung unter Umständen strafbar machst.
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Karin Fo
Mit dem Anwalt drohen ist streng genommen auch eine Drohung. Aber ja du hast schon Recht. Normalerweise macht wegen so was niemand eine Anzeige
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Silja Notter
Was würi den am hschidschte schriebe?
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Karin Fo
Ich würde einfach zur Zahlung auffordern, Frist setzen und unbedingt per Einschreiben senden
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Patrick Fischer
(Admin) wurde die KIZU überhapt beantragt?
Nicht von Dir meine ich sondern vom AG?
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Silja Notter
Jo...
Ist Kompliziert.
Habe 2 Kinder von 2 Vätern.
Vom Sohn habe ich seit eh und je die KiZu erhalten.
Von der Tochter, deren Vater. Er hat im Dezember die Stelle gewechselt und die KIzu wurden ihm nichtmehr bewilligt nach neuem Gesetz. Ich bzw mein AG haben diese im Februar beantragt. Am 1.Mai gab es einen Inhaberwechsel. Im April wurde die KIZu mir gegenüber bewilligt. Der neue Inhaber war und ist informiert..
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Patrick Fischer
Hast Du den Entscheid?
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Silja Notter
Ja. Am 10.6 wurden die Kinderzulagen laut schreiben der Ausgleichskasse an den neuen inhaber ausgezahlt.
Er weigert sich mir die auszuzahlen weil er finded es sei irgendwas komisch an der Sache. Weiss nicht was sein Problem ist.
Habe ihm schon mehrmals den Entscheid, den er auch erhalten hat geschickt, angerufen und geschrieben
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Patrick Fischer
Dies ist nicht dem AG seine Entscheidung...
Wenn dies so ist, kanst Du einen Antrag auf Direktzahlung stellen, ungewöhnlich aber machbar.
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Silja Notter
Ja aber sie wurden bereits an ihn geschickt
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Patrick Fischer
Empfehlung; nimm mit der zuständigen Kasse kontakt auf!
Fr, 02/06/2017 - 15:48
Momo Aeberhard
De wür ig de zueständige usglichskasse alüte. Aber zerst am arbeitger e frist setze das er das geld bis den zahlt. U de brief igschriebe schicke