Hallo
Ich warte immernoch auf die Auszahlung der Kinderzulagen meines letzten Arbeitgebers, obwohl ich seid März nichtmehr dort arbeite.
Gibt es einen Gesetzesartikel auf den ich meine Forderung stützen kann und kann mein Ex AG die Zulagen zurückhalten bis Jahresende, bis er die Abrechnung erhalten hat der Ausgleichskasse?
Danke fürd Hilf

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Kommentare

Karin Fo

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(Admin) Für welchen Zweitraum schuldet er denn die KiZu?

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Silja Notter

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Von August 15 bis April 16

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Karin Fo

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Wieso April 16? Du arbeitest ja seit März 16 nicht mehr da

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Silja Notter

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Ich war bis März 16 angestellt. Aufgrund eines Unfalls wurde die Kündigungsfrist bis Ende April 16 verlängert, gearbeitet habe ich im April aber nicht mehr war nurnoch auf dem Papier angestellt.

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Silja Notter

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Sie hend mir ebe scho bestätigt as er positive Bscheid becho het scho im Mai. Er zahlts mir wifach nöd us trotz mehrmaligem alüte und schriebe.

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Karin Fo

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(Admin) Das mit der Drohung solltest du dir nochmals überlegen.

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Karin Fo

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(Admin) Wollte dich nur darauf hinweise, dass du dich mit einer Drohung unter Umständen strafbar machst.

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Karin Fo

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Mit dem Anwalt drohen ist streng genommen auch eine Drohung. Aber ja du hast schon Recht. Normalerweise macht wegen so was niemand eine Anzeige

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Silja Notter

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Was würi den am hschidschte schriebe?

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Karin Fo

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Ich würde einfach zur Zahlung auffordern, Frist setzen und unbedingt per Einschreiben senden

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Patrick Fischer

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(Admin) wurde die KIZU überhapt beantragt?
Nicht von Dir meine ich sondern vom AG?

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Silja Notter

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Jo...
Ist Kompliziert.
Habe 2 Kinder von 2 Vätern.
Vom Sohn habe ich seit eh und je die KiZu erhalten.
Von der Tochter, deren Vater. Er hat im Dezember die Stelle gewechselt und die KIzu wurden ihm nichtmehr bewilligt nach neuem Gesetz. Ich bzw mein AG haben diese im Februar beantragt. Am 1.Mai gab es einen Inhaberwechsel. Im April wurde die KIZu mir gegenüber bewilligt. Der neue Inhaber war und ist informiert..

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Patrick Fischer

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Hast Du den Entscheid?

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Silja Notter

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Ja. Am 10.6 wurden die Kinderzulagen laut schreiben der Ausgleichskasse an den neuen inhaber ausgezahlt.
Er weigert sich mir die auszuzahlen weil er finded es sei irgendwas komisch an der Sache. Weiss nicht was sein Problem ist.
Habe ihm schon mehrmals den Entscheid, den er auch erhalten hat geschickt, angerufen und geschrieben

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Patrick Fischer

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Dies ist nicht dem AG seine Entscheidung...
Wenn dies so ist, kanst Du einen Antrag auf Direktzahlung stellen, ungewöhnlich aber machbar.

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Silja Notter

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Ja aber sie wurden bereits an ihn geschickt

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Patrick Fischer

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Empfehlung; nimm mit der zuständigen Kasse kontakt auf!

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Momo Aeberhard

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De wür ig de zueständige usglichskasse alüte. Aber zerst am arbeitger e frist setze das er das geld bis den zahlt. U de brief igschriebe schicke

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