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Hallo ich steck in der kleme meine bald ex frau ist vor etwa 3 monaten aus der wohnung gezogen die ehe bedingt auf uns beide lief nun hatte ich post im briefkasten 3 manung wegen nicht gezahlter miete und 1000 franken wegen strom abklemung weil sie das auch nicht gezahlt hat der vertrag leuft noch bis ende oktober nun ist klar das der vermieter zu mir kommt und die EKZ auch
Wie kann ich mich dagegen wehren
Ich selbst hab durch die trennung lohnpfändung und darf 900 chf für meinem sohn zahlen und das halbe 13 geht an die ex
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Hallo ich steck in der kleme meine bald ex frau ist vor etwa 3 monaten aus der wohnung gezogen die ehe bedingt auf uns beide lief nun hatte ich post im briefkasten 3 manung wegen nicht gezahlter miete und 1000 franken wegen strom abklemung weil sie das auch nicht gezahlt hat der vertrag leuft noch bis ende oktober nun ist klar das der vermieter zu mir kommt und die EKZ auch
Wie kann ich mich dagegen wehren
Ich selbst hab durch die trennung lohnpfändung und darf 900 chf für meinem sohn zahlen und das halbe 13 geht an die ex
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Nicole Wind
So ähnliches hatte mein Freund auch mit seiner Exfrau..... danach haben wir sofort die gerichtliche Trennung eingegeben per Anwalt und ihr klar die Aufforderung geschickt, dass sie Ihren Teil noch zahlen musste. Bei ihm waren es Krankenkassenprämien, die sie nicht mehr bezahlt hat. Sie hat dann schriftlich bestätigt, dass sie dafür gerade steht, aber weil sie es nicht bezahlt hat, kamen sie wieder auf ihn los. Erst nachdem sie es dann bezahlt hat, hatte er dann Ruhe. Du haftest leider solidarisch
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Peer Werner
Trennungsvereinbarung haben wir schon
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Nicole Wind
Ausser ihr habt das mit der Miete in der Trennungsvereinbarung geregelt
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Peer Werner
Die trennungsvereinbarung wurde gerichtlich festgelegt vom richter ich schau mal nach
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Peer Werner
Die eheliche wohnung ... adrese...
Wird samt mobiliar u hausrat der ehefrau zur alleinigen benuzung zugewiesen
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Mäse Maurer
Also (kein admin), 1. Frage: habt Ihr beide unterschrieben? Wenn ja gilt die solidarhaftung. Somit ist es dem vermieter freigestellt wen er mahnen resp betreiben möchte. Und ja du musst dafür aufkommen. Allerdings kannst du dann im Gegenzug deine noch Frau betreiben auf die hälfte des Mietzinses.
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Peer Werner
Ja musten wir weil wir verheiratet sind musten wa beide in den mietvertrag
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Cosima Grögli
du musst die rechnungen bezahlen und deine ex betreiben. ausser du lässt dich auch betreiben... dann bezahlst du (noch) nicht...
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Peer Werner
Ich hab schon lohnpfändung durch die ......... und die 4500 hab ich nicht hab schon 2 jobs es wird wohl noch ein 3 werden schlaf wird eh über bewertet
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Peer Werner
Hmm ok danke für die hilfe und mit den rund tausend franken strom ist das dann das gleiche oder geht mich wennigstens das nichts an
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Carolin Metzler
Strom bin ich mir eben nicht sicher
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Carolin Metzler
Karin Fontanive also scheinbar gilt gleiches wie beim mietvertrag... wer im mietvertrag steht, haftet für den strom (http://www.stwz.ch/de/225/energiedaten-und-verrechnung-fragen-und-antworten)
Fr, 02/06/2017 - 14:30
Carolin Metzler
Ich kann einfach nicht ganz einordnen, ob das im sinn von "agb" hier aufgeführt ist, oder generell gilt... meines erachtens würde es allerdings sinn machen, wenn ebenfalls solidarhaftung gilt, da im extremfall sonst der hauseigentümer haftet (http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/stro...)