Hallo ich steck in der kleme meine bald ex frau ist vor etwa 3 monaten aus der wohnung gezogen die ehe bedingt auf uns beide lief nun hatte ich post im briefkasten 3 manung wegen nicht gezahlter miete und 1000 franken wegen strom abklemung weil sie das auch nicht gezahlt hat der vertrag leuft noch bis ende oktober nun ist klar das der vermieter zu mir kommt und die EKZ auch

Wie kann ich mich dagegen wehren

Ich selbst hab durch die trennung lohnpfändung und darf 900 chf für meinem sohn zahlen und das halbe 13 geht an die ex

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Kommentare

Nicole Wind

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So ähnliches hatte mein Freund auch mit seiner Exfrau..... danach haben wir sofort die gerichtliche Trennung eingegeben per Anwalt und ihr klar die Aufforderung geschickt, dass sie Ihren Teil noch zahlen musste. Bei ihm waren es Krankenkassenprämien, die sie nicht mehr bezahlt hat. Sie hat dann schriftlich bestätigt, dass sie dafür gerade steht, aber weil sie es nicht bezahlt hat, kamen sie wieder auf ihn los. Erst nachdem sie es dann bezahlt hat, hatte er dann Ruhe. Du haftest leider solidarisch

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Peer Werner

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Trennungsvereinbarung haben wir schon

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Nicole Wind

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Ausser ihr habt das mit der Miete in der Trennungsvereinbarung geregelt

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Peer Werner

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Die trennungsvereinbarung wurde gerichtlich festgelegt vom richter ich schau mal nach

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Peer Werner

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Die eheliche wohnung ... adrese...
Wird samt mobiliar u hausrat der ehefrau zur alleinigen benuzung zugewiesen

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Mäse Maurer

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Also (kein admin), 1. Frage: habt Ihr beide unterschrieben? Wenn ja gilt die solidarhaftung. Somit ist es dem vermieter freigestellt wen er mahnen resp betreiben möchte. Und ja du musst dafür aufkommen. Allerdings kannst du dann im Gegenzug deine noch Frau betreiben auf die hälfte des Mietzinses.

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Peer Werner

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Ja musten wir weil wir verheiratet sind musten wa beide in den mietvertrag

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Cosima Grögli

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du musst die rechnungen bezahlen und deine ex betreiben. ausser du lässt dich auch betreiben... dann bezahlst du (noch) nicht...

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Peer Werner

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Ich hab schon lohnpfändung durch die ......... und die 4500 hab ich nicht hab schon 2 jobs es wird wohl noch ein 3 werden schlaf wird eh über bewertet

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Peer Werner

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Hmm ok danke für die hilfe und mit den rund tausend franken strom ist das dann das gleiche oder geht mich wennigstens das nichts an

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Carolin Metzler

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Strom bin ich mir eben nicht sicher

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Carolin Metzler

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Karin Fontanive also scheinbar gilt gleiches wie beim mietvertrag... wer im mietvertrag steht, haftet für den strom (http://www.stwz.ch/de/225/energiedaten-und-verrechnung-fragen-und-antworten)

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Carolin Metzler

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Ich kann einfach nicht ganz einordnen, ob das im sinn von "agb" hier aufgeführt ist, oder generell gilt... meines erachtens würde es allerdings sinn machen, wenn ebenfalls solidarhaftung gilt, da im extremfall sonst der hauseigentümer haftet (http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/stro...)

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