Hallo, ich habe eine frage...so wie es aussieht miss ich vor die mietschlichtungsbehörde um mein depot zurückzu bekommen...da ich fesundheitlich nicht auf der höhe bin, würd ich gerne meinem mann eine vollmacht geben, damit er das regelt...kann ich das und wie?weiss auch jemsnd, welche kosten da auf mich zukommen?

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Kommentare

Christoph A. Seeburger

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Das Anrufen und die notwendigen Verhandlungen der Mietschlichtungsbehörde ist kostenlos. Und - selbstverständlich kannst Du Deinem Mann eine Vollmacht ausstellen - unter folgenden Voraussetzungen:
Dein Mann ist an seinem Domizil angemeldet; Er ist nach Schweizerischem Recht handlungsfähig; Die Vollmacht muss den Formvorschriften genügen; Die Unterschrift Deines Mannes auf der Vollmacht muss von einem Notar beglaubigt werden.
Die Beglaubigung kostet rund CHF 100.- bis 200.- (ohne Gewähr).

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Rahel Citossi Müller

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Was ich muss dir unterschrift meines ehemannes beglaubigen lassen????für was ist doch klar, dass er mein mann ist

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Christoph A. Seeburger

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Vollmachten werden von Behörden, Gerichten, Banken usw. nur anerkannt, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers beglaubigt ist.

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Louisa Faber

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Ich war auch mal auf der Schlichtungsbehörde. Ich durfte eine Begleitperson mitnehmen. Ausserdem war automatisch ein Vertreter des Mieterverbandes anwesend, der meinen Interessen vertrat. Falls es dir also irgendwie möglich ist, wäre es am einfachsten, da doch hinzugehen. Mit deinem Mann als Begleitung

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Regula Christen

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'Vertretung vor der Schlichtungsstelle' in Google eingeben. dann findest du eine PDF Datei des Mieterverbandes mit dem Titel "Das Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gericht - Mieterverband". Lies das mal durch! Wende Dich direkt an die Schlichtungsbehörde! Du kannst eine Begleitung mitnehmen! Die Investition in die Mitgliedschaft des MV Mieterverbandes lohnt sich alleweil- dann bekommst du auch dort Beratung und allenfalls Unterstützung.

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Robert Schweng

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Also, ich bin mir da nicht so sicher wegen der Beglaubigung, denn auf dem Vollmachtsformular für das Schlichtungsverfahren steht nichts davon. Am besten rufen Sie mal an und Fragen nach ob es mit einer Unterschrift von Iihnen genügend ist. Sie finden ein solches Formular hier:
http://www.friedensrichter-zh.ch/fileadmin/user_upload/pdfs/2017/Vollmac...

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Regula Christen

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Beglaubigt muss das nicht werden! Das wäre rausgeworfenes Geld. Es ist eine Schlichtung, kein Gerichtsverfahren!

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Robert Schweng

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Danke Frau Regula Christen ich war mir eben nicht sicher! 😉

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Christoph A. Seeburger

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Ein Entscheid einer Schlichtungsbehörde hat Rechtskraft und er kann an die nächste Instanz weitergezogen werden. Damit ist es formell einem Gerichtsverfahren gleich zu setzen.

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Regula Christen

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Zur Sicherheit, kann man bei der Schlichtungsbehörde nachfragen. Formell ist es eine Schlichtungsverhandlung und keine Gerichtsverhandlung. Sollte keine Einigung erzielt werden kann man sich ans Gericht wenden.

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Rahel Citossi Müller

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Danke für die hilfe und die tipps

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Christoph A. Seeburger

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Als Immobilienfachmann mit Erfahrung bei Schlichtungsverfahren weiss ich von was ich scheibe. Aber wenn ihr das besser wisst, dann los - probiert es.

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Rahel Citossi Müller

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Wenn sie imobilienfachmann sind können sie mir vielleicht was beantworten...ist es normal, die schlissabrechnung einer hFtpflichtversicherung des mieters einzureichen und den mieter nicht zu fragen oder gar zu informieren? Ist es normal, dass man auf vier emails nicht reagiert und auch auf eingeschriebene nicht? Ist es normal, dass man behauptet, dass depot gehöre nicht dem mieter obwohl alles auf den namen des mieter läuft? Ist diese verhaltensweise für eine imobileingesellschaft normal?

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Eveline Gutmann

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Rahel Citossi Müller das hat ja doch nichts damit zu tun. Christoph A. Seeburger hat recht. Die Unterschriften müssen immer notariell beglaubigt sein.

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Rahel Citossi Müller

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Er ist immobilienfachmann also darf ich ihn doch fragen ob dass die normalen gepflogenheiten einer imobiliengesellschaft sind...hat ja nichts mit ihm zu tun ist ja nur eine frage an einen fachmann

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Christoph A. Seeburger

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Nein, Rahel Citossi Müller, ein solches Verhalten einer Immobiliengesellschaft ist, so wie Sie es beschreiben nicht normal.
1. Ihre Haftpflichtversicherung ist Ihr Vertragspartner. Der Vermieter hat weder das Recht noch die Pflicht mit Ihrer Haftpflichtversicherung zu verhandeln oder ihr eine Abrechnung vorzulegen.
2. Das Depot oder im Fachjargon die "Sicherstellung zum Mietvertrag" gehört dem Mieter. Er kann jedoch nicht darüber verfügen, ohne, dass der Vermieter eine definitive Abrechnung erstellt hat, diese vom Mieter, mit oder ohne Verhandlung, akzeptiert und bei einem Saldo zugunsten des Vermieters beglichen ist.
Es gibt mietrechtlich dann noch einige weitere Bedingungen, die aber, soweit ich das beurteilen kann, vorläufig nicht relevant sind.

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Robert Schweng

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Christoph A. Seeburger Sie meinen Sie Wissen es als einziger besser als 7'500 Mitglieder ? 😉 Puh, das nenne ich mal Selbstbewusstein! 😊

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Christoph A. Seeburger

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Nein nicht als 7500 Mitglieder - aber als einige Laienkommentatoren. Mietrechtliche Beurteilungen und Auseinandersetzungen sind für mich das "tägliche Brot".
Aber unter diesen Umständen verzichte ich hier auf weitere, kostenlose Beratung.

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Robert Schweng

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Mir sagt mein gesunder Menschenverstand als Laie eigentlich schon, dass es auf der vorgedruckten Vollmacht stehen müsste, wenn Sie Beglaubigt werden müsste.
Dazu muss ich kein Immobilienfachmann zu sein 😉
Dort steht aber ganz fett:
"Die Vollmacht für das Schlichtungsverfahren ist unterschrieben, per Post an das zuständige Friedensrichteramt
einzureichen."

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Christoph A. Seeburger

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Tja, lieber Robert Schweng, ich lasse jährlich mind. ein Dutzend Vollmachten unterzeichnen - für verschiedenste Vorgänge. Aber wie ich oben bereits erwähnt habe. Ein Entscheid einer Schlichtungsbehörde hat Rechtskraft und er kann an die nächste Instanz weitergezogen werden. Damit ist es formell einem Gerichtsverfahren gleich zu setzen.

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Robert Schweng

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Sehen sie meinen Kommentar unten. Wir werden sehen, sollten Sie Recht behalten entschuldige ich mich natürlich 😉

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Regula Christen

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Die Schlichtungsbehörden können: -einen Vergleich, -bei nicht Einigung eine Klagebewilligung, oder einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Bei einem Streitwert bis 2000.-Fr. kann die Schlichtungsbehörde auf Antrag einen Entscheid fällen. die Schlichtungsbehörde muss auf diesen Antrag nicht eingehen. Ohne Antrag kann sie einen Vergleichs oder einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

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Robert Schweng

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Christoph A. Seeburger wenn Sie sich irren, wird ihnen den Fachmann hier wohl keiner mehr abkaufen. Ich bin mal gespannt ob die Fragestellerin uns später noch updated!

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Christoph A. Seeburger

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Robert Schweng, ich habe es nicht nötig mich als Fachmann zu verkaufen und mich hier blossstellen zu lassen.
Mein einzige Motivation war - und wir es aber ab sofort nicht mehr sein - jemandem zu helfen.
Damit schliesse ich meine Beiträge definitiv ab.

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Eveline Gutmann

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Christoph A. Seeburger ich bin auch Ihrer Meinung.

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Robert Schweng

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Oh, die anderen Gruppen melden sich zu Wort 😉 Eveline Gutmann

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Regula Christen

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Eine Liegenschaftsverwaltung kann einen Vermieter/Eigentümer vertreten sofern dieser die VWtung zu einem Vergleich mandatiert hat.

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Eveline Gutmann

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Robert Schweng ja... es könnte sein, dass die Vollmacht mit der Wohnsitzbestätigung angenommen wird. Aber meistens braucht es eine Beglaubigung.

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Eveline Gutmann

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Regula Christen ja, aber hier geht es ja um etwas ganz anderes

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Regula Christen

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eben Eveline Gutmann! Es steht explizit dies drin, beim Mieter steht nix.

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Robert Schweng

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Eveline Gutmann stellen Sie die Frage doch mal in der anderen Gruppe. Dort sind Sie doch auch rege tätig! 😉 Ausserdem haben Sie hier doch mal die Frage wegen Brutte Netto Miete gestelt!

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Eveline Gutmann

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Robert Schweng ich verstehe jetzt nicht genau, was sie meinen. Ich habe ja gar keine Frage gestellt

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Robert Schweng

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Eveline Gutmann

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ja und was ist jetzt falsch? Ich habe hier ja nur geantwortet

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Robert Schweng

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Grüsse an Manuel Schranz 😉

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Eveline Gutmann

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????

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Eveline Gutmann

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Robert Schweng sorry, aber ich bin wohl zu dumm. Ich weiss nicht welchen Manuel sie meinen.

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Robert Schweng

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Eveline Gutmann

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ja, was hat das denn jetzt mit hier zu tun? Darf ich da keine Antworten geben, nur weil ich mal selber gefragt habe?

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Robert Schweng

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Finde es einfach komisch dass Sie nicht Wissen was Brutto Netto Mietkaution ist.
Hier aber Wissen Sie aber genau Bescheid.
Mich scheinen Sie zu kennen den Admin der anderen Gruppe aber nicht. Hier kommentieren Sie auch völlig anders, wenn ich das richtig sehe.
Irgendetwas sagt mir, das stimmt was nicht?
???

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Eveline Gutmann

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ich weiss, was Brutto- oder Nettokaution ist. Meine Frage war etwas ganz anderes. Ich wusste nicht, ob die Mietkaution von der Bruttomiete oder von der Nettomiete bezahlt werden muss. Das ist doch ein Unterschied.

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Eveline Gutmann

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Robert Schweng und wegen den Admins, intressiert mich das nicht. Wenn ich eine Frage stelle, möchte ich einfach eine Antwort haben. Egal in welchem Forum. Ich habe auch nicht darauf geachtet.

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Robert Schweng

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Lassen Sie es gut sein, ich bin nicht blöd und weiss wer Sie sind! 😉

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Eveline Gutmann

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Robert Schweng ich auch nicht...

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Robert Schweng

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Ich denke hier wurde nun genug diskutiert.
Ich schlage vor die Fragestellerin klärt das mal ab und es wäre dann schön, wenn Sie uns dann Bescheid geben könnte.

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Regula Christen

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Rahel Citossi Müller, am Besten du fragst beim Mieterverband oder der Schlichtungsstelle nach, dann bist du 1000% sicher. 😊

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Robert Schweng

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Feldversuch 2.
Sehr geehrter Christoph A. Seeburger zu Ihrer Information. Ich war heute auf dem Wohnungsamt St.Gallen und habe mich dort schlau gemacht. Zu Ihrer Info: Es benötigt KEINE Beglaubigung für diese Vollmacht. Allerdings kann man Ihnen trotzdem den Fachmann nicht absprechen, denn es war ziemlich kompliziert und selbst im Rathaus wusste niemand so genau Bescheid.
Tatsächlich wären die ersten Infos gewesen ich solle es besser beglaubigen lassen. Auf meinen Hinweis, dass nichts davon auf dem Formular steht und ich keine Kosten haben möchte, wenn ich nicht muss, hat die Dame nach mehreren Telefonaten den Rechtsdienst angerufen.
Dieser gab dann folgende Infos:
-Es benötigt KEINE Beglaubigung ABER man müsse ein Attest vorlegen sowie vorher anrufen! (unklar ob der Vertreter den Ausweis mitnehmen muss)
-Das Gesetz wurde kürzlich so geändert, dass man perösnlich erscheinen muss,
-Man kann den Termin NICHT verschieben
Die Fragesteller hat mir auch gerade per PN die selbe Info gegeben(weiss nicht welche Gemeinde).
Wie sie sehen, können doch auch Laien RICHTIGE Infos geben und Experten sich irren.
Ich hoffe wir Laien konnten Ihnen weiterhelfen 😊

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Regula Christen

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also stimmt die pdf Datei des MV Mieterverbandes. 😊 eiei der daus.

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Rahel Citossi Müller

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Hallo, hatte heute morgen mit der schlichtungsstelle telefoniert, die meinten, dass dies nicht notariell beglaubigt werden müsse schon gar nicht beim eigenen ehemann...ich persönlich, habe mich nun aber auch durch das gespräch mit der schlichtungsbehörde dazu entschlossen, mir nicht mehr weiter auf der nase rumtanzen zu lassen und selbst die sache in die hand zu nehmen und meinen mann als begleitperson....

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Robert Schweng

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So wie es aussieht, hat Fachmann die Gruppe wohl von selbst verlassen, anstatt mal einen Fehler einzugestehen. 😊
Ich schliesse damit diesen Thread und bedanke mich für Eure Antworten.

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