Hallo, ich hätte da eine kurze Frage:

Darf der Arbeitgeber einem verweigern, den Kündigungsgrund schriftlich auszuhändigen, wenn man diesen im Nachhinein anfordert?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Du hast das Recht darauf, den Kündigungsgrund schriftlich zu erfahren.
OR 335 Abs. 2
Die Frage stellt sich aber, was "im Nachhinein" bedeutet. Seit wann wurde dir gekündigt?

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Isa Chiara Bonanno-Scardino

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Freigestellt, auf grund von Krankheit, vor knapp einem Monat.

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Melii Schaurhofer

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Hat er dir während du ein zeugniss hattest gekündigt?

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Birgit Rechsteiner

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Ja, dann kannst du die Begründung schriftlich bekommen. Steht aber evt. auch im Zeugnis.
Und die Begründung kennst du ja schon - Missbräuchlich ist das nicht, sofern die Fristen eingehalten wurden!

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Allma Kiki

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Sollte dies im Zeugnis stehen kann der AN eine Klage stellen auf dem Arbeitsgericht. Daher empfehle ich das dies nicht drin steht.

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Isa Chiara Bonanno-Scardino

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Ok vielen Dank für deine Antwort, ich habe es angefordert, weil ich etwas in den Händen haben möchte für das Rav, der Arbeitgeber hat es jedoch verweigert.. sie geben das Schreiben nur raus, wenn sich das Rav direkt an sie wendet...

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Birgit Rechsteiner

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Die Problematik für dich - bist du denn vermittelbar? Wenn du krank bist, kannst du nicht auf's RAV.
Zusätzlich muss der ehemalige Arbeitgeber ja sowieso einen Zettel für das RAV ausfüllen - schicke ihm den, er solle ihn dir inkl. der schriftlichen Begründung für die Kündigung gemäss OR 335 Abs. 2 innert 5 Tagen zurück senden.

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Isa Chiara Bonanno-Scardino

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Ja bin ich, ich bin nicht mehr krankgeschrieben.
Der Arbeitgeber hat gesagt, wenn sich das Rav direkt bei denen meldet, dann geben sie das Schreiben raus...
ich möchte aber nicht bis dahin warten (weil das erst im Juni/Juli der Fall sein wird) da ich Angst habe das der Arbeitgeber mich veräppelt...

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Birgit Rechsteiner

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na, dann schreib eine Mail an den Verantwortlichten, nimm Bezug auf den OR Artikel 335 Abs. 2 und gib ihm eine nützliche Frist.
Falls er das nicht einhält, dann könntest du auch vor Arbeitsgericht.

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Allma Kiki

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Wie Birgit schon erwähnt hat, kannst du dies schriftlich verlangen. Grundsätzlich ändert es ja nichts auch gegenüber dem RAV nicht, weil spätestens der AG den Kündigungsgrund angeben muss wenn er von der ALK die Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen muss.

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