Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo, ich hätte da eine kurze Frage:
Darf der Arbeitgeber einem verweigern, den Kündigungsgrund schriftlich auszuhändigen, wenn man diesen im Nachhinein anfordert?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo, ich hätte da eine kurze Frage:
Darf der Arbeitgeber einem verweigern, den Kündigungsgrund schriftlich auszuhändigen, wenn man diesen im Nachhinein anfordert?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Oktober 2016 (195)
- November 2016 (172)
- Dezember 2016 (170)
- Januar 2017 (112)
- Februar 2017 (75)
- ‹ vorherige Seite
- 5 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:55
Birgit Rechsteiner
Du hast das Recht darauf, den Kündigungsgrund schriftlich zu erfahren.
OR 335 Abs. 2
Die Frage stellt sich aber, was "im Nachhinein" bedeutet. Seit wann wurde dir gekündigt?
Di, 15/08/2017 - 15:55
Isa Chiara Bonanno-Scardino
Freigestellt, auf grund von Krankheit, vor knapp einem Monat.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Melii Schaurhofer
Hat er dir während du ein zeugniss hattest gekündigt?
Di, 15/08/2017 - 15:55
Birgit Rechsteiner
Ja, dann kannst du die Begründung schriftlich bekommen. Steht aber evt. auch im Zeugnis.
Und die Begründung kennst du ja schon - Missbräuchlich ist das nicht, sofern die Fristen eingehalten wurden!
Di, 15/08/2017 - 15:55
Allma Kiki
Sollte dies im Zeugnis stehen kann der AN eine Klage stellen auf dem Arbeitsgericht. Daher empfehle ich das dies nicht drin steht.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Isa Chiara Bonanno-Scardino
Ok vielen Dank für deine Antwort, ich habe es angefordert, weil ich etwas in den Händen haben möchte für das Rav, der Arbeitgeber hat es jedoch verweigert.. sie geben das Schreiben nur raus, wenn sich das Rav direkt an sie wendet...
Di, 15/08/2017 - 15:55
Birgit Rechsteiner
Die Problematik für dich - bist du denn vermittelbar? Wenn du krank bist, kannst du nicht auf's RAV.
Zusätzlich muss der ehemalige Arbeitgeber ja sowieso einen Zettel für das RAV ausfüllen - schicke ihm den, er solle ihn dir inkl. der schriftlichen Begründung für die Kündigung gemäss OR 335 Abs. 2 innert 5 Tagen zurück senden.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Isa Chiara Bonanno-Scardino
Ja bin ich, ich bin nicht mehr krankgeschrieben.
Der Arbeitgeber hat gesagt, wenn sich das Rav direkt bei denen meldet, dann geben sie das Schreiben raus...
ich möchte aber nicht bis dahin warten (weil das erst im Juni/Juli der Fall sein wird) da ich Angst habe das der Arbeitgeber mich veräppelt...
Di, 15/08/2017 - 15:55
Birgit Rechsteiner
na, dann schreib eine Mail an den Verantwortlichten, nimm Bezug auf den OR Artikel 335 Abs. 2 und gib ihm eine nützliche Frist.
Falls er das nicht einhält, dann könntest du auch vor Arbeitsgericht.
Di, 15/08/2017 - 15:55
Allma Kiki
Wie Birgit schon erwähnt hat, kannst du dies schriftlich verlangen. Grundsätzlich ändert es ja nichts auch gegenüber dem RAV nicht, weil spätestens der AG den Kündigungsgrund angeben muss wenn er von der ALK die Arbeitgeberbescheinigung ausfüllen muss.