Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo ich bin mich am trennen von meinem Ehemann. Er will nicht das ich von Kt Zürich nach Bern ziehe ( mit den Kids ). Ich finde keinen Artikel
über Wegzug bei Trennung mit Kindern. Ich halte den Zustand zuhause nicht mehr aus.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo ich bin mich am trennen von meinem Ehemann. Er will nicht das ich von Kt Zürich nach Bern ziehe ( mit den Kids ). Ich finde keinen Artikel
über Wegzug bei Trennung mit Kindern. Ich halte den Zustand zuhause nicht mehr aus.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (82)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (91)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:44
Gaby Nehme
Wobei das gemeinsame Sorgerecht, das heute die Regel ist, muss ausgeübt werden können. Da versteht es sich von alleine, dass man möglichst nahe beieinander wohnt. Ab einem gewissen Alter sollten die Kinder hin- und herswitchen können. Mit Bern/Zürich ist das keinesfalls mehr gegeben. So der Normalfall. Wenn jetzt aber ein Problem ist, wie z. B. gewalttätiger Ehemann o.ä., könnte sogar Bern noch zu nahe sein. Bez. dann geht es nicht ohne Rayonverbote.
Mi, 27/09/2017 - 15:44
Manuela Sunny Isler
Denke dass steht jedem frei wo er hinziehen möchte....
Mi, 27/09/2017 - 15:44
Fabian A. Gaglione
Nicht wenn Kinder im Spiel sind ! Mütter auf dem Ego Trip???
Mi, 27/09/2017 - 15:44
Manuela Sunny Isler
Wieso auf dem Ego Trip?Wenn es nicht mehr geht muss man an sich aber besonders auf die Kinder achten rede aus Erfahrung...
Mi, 27/09/2017 - 15:44
Gaby Nehme
Nein, Manuela Isler. Heute ist das gemeinsame Sorgerecht die Regel, und das muss ausgeübt werden können. Die KESB kann die Situation individuell prüfen.
Mi, 27/09/2017 - 15:44
Robert Schweng
Man sollte nicht so weit wegziehen, dass das Besuchsrecht für den anderen Elternteil erheblich erschwert wird. Die Strecke ZH BE scheint mir hinnehmbar. Am besten klären sie das mit der KESB wenn der KV nicht einverstanden sein sollte.
Mi, 27/09/2017 - 15:44
Patrick L. Surber
"Bei gemeinsamem Sorgerecht ist ein Umzug des Kindes nur mit Zustimmung des anderen Elternteils oder mit der Einwilligung der Behörde oder des Gerichts möglich, (...) sofern dadurch erhebliche Auswirkungen auf die elterliche Sorge und den persönlichen Verkehr entstehen – sprich, wenn die Distanz zwischen den Wohnorten so gross wird, dass die abwechslungsweise Betreuung des Kindes oder das Besuchsrecht in der vereinbarten Form nicht mehr möglich sind." https://www.nzz.ch/schweiz/bundesgericht-kindeswohl-wichtiger-als-die-fr...
Mi, 27/09/2017 - 15:44
Roland Baumann
Schlussendlich leiden nur die kinder darunter. Denkt an die kinder.