Hallöchen,
gibt es eine "verjährungsfrist" für rechnungen? Ich habe gestern eine mahnung für 2 rechnungen von einer massagepraxis bekommen, die mehr als 1jahr her sind - da ich beim zügeln sehr viel entsorgt habe im august, kann ich nicht mehr belegen, dass ich sie bezahlt habe...muss ich die jetzt doppelt zahlen?geht um 715sf.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Monique Schmidli-Rieder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja leider, wenn du es nicht belegen kannst, musst du wohl in den sauren Apfel beißen.
Darum möglichst mit ebanking bezahlen oder halt mit den gelben Büchlein von der Post, dann muss man nicht jeden einzelnen Beleg behalten.

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Monique Schmidli-Rieder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ruf doch die Praxis mal an, schildere Ihnen dein Problem und bitte sie höflich darum ihre Eingänge nochmals zu kontrollieren. Wenn du ungefähr weisst, wann du eingezahlt hast auf der Post, ist es evtl einfacher für sie.
Es kann ja passieren das sie deine Einzahlung falsch verbucht haben oder übersehen haben.
Vielleicht lässt es sich so lösen

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Petra Petrovic-Djokic

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Stell bei der Post ein Nachforschungsbegehren. Wenn du bei der Post eingezahlt hast. Kostet zwar was, aber def. weniger als Fr. 715.00.

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Rebekka von Niederhäusern

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wenn Sie ja keine Belege hat, wird ein Nachforschungsantrag wohl etwas schwierig?

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)