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Habe ne Frage zur Abwaschmaschine. Zahle 30.- Fr, pro Monat mehr Miete dafür. Ist 4 1/2 Jahre alt. Hat Wasser verloren, 3x kamen Mechaniker, um sie zu flicken, Kosten 670,. Nun will mein Vermieter dieses Geld von mir! Ist das Rechtens?
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Habe ne Frage zur Abwaschmaschine. Zahle 30.- Fr, pro Monat mehr Miete dafür. Ist 4 1/2 Jahre alt. Hat Wasser verloren, 3x kamen Mechaniker, um sie zu flicken, Kosten 670,. Nun will mein Vermieter dieses Geld von mir! Ist das Rechtens?
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Susan Keusch
Nein ist nicht rechtens! Wen ein fachmann kommen muss, muss er diese kosten selber tragen, wegen der wm 30.- mehr miete? Hmm komisch...
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Walter Büchi
wenn die maschine dem vermieter gehört:
"Liegt ein Mangel vor, den der Mieter nicht selbst zu beseitigen hat, muss er diesen seinem Vermieter umgehend melden und die Beseitigung des Mangels verlangen (Art. 257g OR). Dem Mieter ist es grundsätzlich nicht erlaubt, selbst einem Handwerker einen entsprechenden Auftrag zu erteilen."
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Allma Kiki
Unterhaltskosten gehen zu lasten des Vermieters wenn keine Fremdeinwirkung vorliegt.