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habe nach 3 jahren nachdem ich vim alten irt ausgezogen bin eine abrechnung des strohmes erhalten. nach 3 jahren.. im brief steht drinn das sie sich entschuldigen dases so spät gekommen sei aber der der zuständig ist sei krank gewesen. die rechnung ist über 900.- für nur ein jahr wo ich dort gelebt habe.
dürfen die nach 3 jahre diese rechnung senden? verjährt sowas nicht?
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habe nach 3 jahren nachdem ich vim alten irt ausgezogen bin eine abrechnung des strohmes erhalten. nach 3 jahren.. im brief steht drinn das sie sich entschuldigen dases so spät gekommen sei aber der der zuständig ist sei krank gewesen. die rechnung ist über 900.- für nur ein jahr wo ich dort gelebt habe.
dürfen die nach 3 jahre diese rechnung senden? verjährt sowas nicht?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:47
Stefan Stutz
(Admin) Guten Morgen Jolanda. Ja, die Verrechnung ist korrekt. Eine Verjährung erfolgt erst nach 5 Jahren.
Fr, 02/06/2017 - 15:47
Jolanda Joly De Simone
dachte nach 3 jahre. danke
Fr, 02/06/2017 - 15:47
Stefan Stutz
Stromtechnung gilt als periodisch... daher 5 Jahre. 😊