habe nach 3 jahren nachdem ich vim alten irt ausgezogen bin eine abrechnung des strohmes erhalten. nach 3 jahren.. im brief steht drinn das sie sich entschuldigen dases so spät gekommen sei aber der der zuständig ist sei krank gewesen. die rechnung ist über 900.- für nur ein jahr wo ich dort gelebt habe.
dürfen die nach 3 jahre diese rechnung senden? verjährt sowas nicht?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Stefan Stutz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

(Admin) Guten Morgen Jolanda. Ja, die Verrechnung ist korrekt. Eine Verjährung erfolgt erst nach 5 Jahren.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Jolanda Joly De Simone

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

dachte nach 3 jahre. danke

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Stefan Stutz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Stromtechnung gilt als periodisch... daher 5 Jahre. 😊

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Archiv