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Habe gerade mit meiner( verzweifelten) freundin geredet....sie wird jetzt dann gepfändet und ich habe ihr gesagt, das iv renten und el und kinderzulagen nicht pfändbar sind....nun bin ich mir nicht mehr sicher, will ihr ja keinen quatsch angeben....klärt mich bitte jemand auf ob das so stimmt?
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Habe gerade mit meiner( verzweifelten) freundin geredet....sie wird jetzt dann gepfändet und ich habe ihr gesagt, das iv renten und el und kinderzulagen nicht pfändbar sind....nun bin ich mir nicht mehr sicher, will ihr ja keinen quatsch angeben....klärt mich bitte jemand auf ob das so stimmt?
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Kommentare
Mi, 15/11/2017 - 08:21
Corinne Ryter Altenburger
Doch iv renten, kinderzulagen sind bis aufs betreibungsrechtliche existenzminimum pfändbar. So hat es auf jedenfall eine kollegin von mir
Mi, 15/11/2017 - 08:56
Colette Rudin
IV Rente ist nach Art. 92 Abs. 9a SchKG nicht pfändbar
Mi, 15/11/2017 - 08:23
Renate Steiger
Nein IV und EL wird nicht gepfändet .
Mi, 15/11/2017 - 08:26
Corinne Ryter Altenburger
Das het mir kollegin gschickt. Bi ihre wirds pfändet
Mi, 15/11/2017 - 08:28
Renate Steiger
Corinne Ryter Altenburger mir hat jemand gesagt wo auf dem Betreibung Amt Arbeitet .
Mi, 15/11/2017 - 08:32
Regula Christen
so steht es by myhandiap: IV- und AHV-Renten sowie Ergänzungsleistungen, gewisse Zahlungen der Unfallversicherung, Familienzulagen und Fürsorgeleistungen sind nicht pfändbar (vgl. Art. 92 SchKG). Ebenfalls nicht pfändbar sind die sogenannten Kompetenzstücke wie z.B. der ganze Haushalt, die Kleider und die für die Berufsausübung notwendigen Geräte sowie Vermögenswerte im Ausland. Colette Rudin etwas für dich.
Mi, 15/11/2017 - 08:33
Corinne Ryter Altenburger
Renate Steiger okay dann entschuldige ich mich für die aussage. Aber kinderzulagen sind doch pfändbar
Mi, 15/11/2017 - 08:34
Regula Christen
Corinne Ryter Altenburger nein, laut myhandicapnicht. Such doch mal diesen Paragraphen des SchKG
Mi, 15/11/2017 - 08:35
Corinne Ryter Altenburger
Aber kinderzulagen sind doch ein lohnbestandteil??
Mi, 15/11/2017 - 08:35
Renate Steiger
Corinne Ryter Altenburger nein brauchst du sicher nicht .
Mi, 15/11/2017 - 08:36
Corinne Ryter Altenburger
Ich lerne demfall auch noch was. Aber interesant ist es trotzdem
Mi, 15/11/2017 - 08:36
Regula Christen
Corinne Ryter Altenburger nein, die haben nichts mit dem Lohn zu tun. Das kommt von der AHV und wird dem Arbeitgeber bezahlt, damit er diese dem Arbeitnehmer auszahlen kann.
Mi, 15/11/2017 - 08:37
Corinne Ryter Altenburger
Regula Christen okay sorry aber meiner kollegin werden die def. Gepfändet. Darum verstehe ich das nicht.
Mi, 15/11/2017 - 08:38
Regula Christen
Corinne Ryter Altenburger evtl weiss Colette Rudin mehr dazu.
Mi, 15/11/2017 - 08:41
Rahel Citossi Müller
Es gaht nid um iv taggelder sondern e chinderrente nit el....
Mi, 15/11/2017 - 08:43
Regula Christen
Hier das SchKG :https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18890002/index.html
Mi, 15/11/2017 - 08:44
Regula Christen
such den Paragraphen 92 und lies es. Es steht ziemlich em Schluss 😊
Mi, 15/11/2017 - 08:42
Sarah Wiederkehr
IV- und AHV-Renten sowie Ergänzungsleistungen, gewisse Zahlungen der Unfallversicherung, Familienzulagen und Fürsorgeleistungen sind nicht pfändbar (vgl. Art. 92 SchKG).
Mi, 15/11/2017 - 08:44
Rahel Citossi Müller
Okay aber sie schaffed auna...wird de das zämegrechnet und die 60.- wo iv/el/ kinderzuelag und lohn zäme zvill sind pfändet? Ich han ebe gmeint unpfändbars darf ned agrechnet werde
Mi, 15/11/2017 - 08:45
Sarah Wiederkehr
Art. 92 Schkg Absatz 9a:
Unpfändbar sind:
die Renten gemäss Artikel 20 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 194613 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung oder gemäss Artikel 50 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 195914 über die Invalidenversicherung, die Leistungen gemäss Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 19. März 196515 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die Leistungen der Familienausgleichskassen
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18890002/index.html
Mi, 15/11/2017 - 08:48
Sarah Wiederkehr
Rahel Citossi Müller Ich kann das so nicht sagen. Vielleicht jemand anderes?
Evt kann auch ProInfirmis helfen. Die haben auch Juristen oder in dem Gebiet ausgebildet Mitarbeiter.
Mi, 15/11/2017 - 08:48
Rahel Citossi Müller
Okay, super danke...denn hani ihre ja kain quats h vezellt....danke fürs ufkläre
Di, 21/11/2017 - 08:58
Colette Rudin
Gem. Beitrag handelt es sich nicht um Taggeld. Und dieses ist pfändbar.
Di, 21/11/2017 - 09:26
Rahel Citossi Müller
Wo steht taggeld...im post steht rente...es ist eine kinderrente
Di, 21/11/2017 - 10:47
Colette Rudin
Es steht iv-Rente und Kinderzulage 😉
Mi, 15/11/2017 - 08:56
Colette Rudin
IV Rente sowie Ergänzungsleistungen sind NICHT pfändbar. Art. 92 Abs. 9a SchKG. IV-Taggeld jedoch schon
Mi, 15/11/2017 - 09:01
Colette Rudin
hier zum selber nachlesen 😊
Mi, 15/11/2017 - 09:02
Colette Rudin
Do, 16/11/2017 - 07:53
Yvonne Widmer Hagger
Doch kinderzulagen schon. Haben sie bei einer kollegin gemacht
Fr, 17/11/2017 - 12:47
Zhanete Dhe Muarem Aliu
Also bei uns ist es so mein Mann hat Iv und El es wird angerechnet aber nur mein Lohn wird gepfändet wen er höher ist als das Betreibungsrechtliche Existenzminimum Kinderzulagen wird auch gepfändet.Leider.
Mo, 20/11/2017 - 13:26
Sandra Schnelli-Kehrli
kinderzulagen von der sva sind nur nicht pfändbar also die nichtserwebstätigen kinderzulagen.
Mo, 20/11/2017 - 14:19
Colette Rudin
steht genau welche KZU nicht pfändbar sind 😊