Habe gerade mit meiner( verzweifelten) freundin geredet....sie wird jetzt dann gepfändet und ich habe ihr gesagt, das iv renten und el und kinderzulagen nicht pfändbar sind....nun bin ich mir nicht mehr sicher, will ihr ja keinen quatsch angeben....klärt mich bitte jemand auf ob das so stimmt?

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Kommentare

Corinne Ryter Altenburger

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Doch iv renten, kinderzulagen sind bis aufs betreibungsrechtliche existenzminimum pfändbar. So hat es auf jedenfall eine kollegin von mir

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Colette Rudin

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IV Rente ist nach Art. 92 Abs. 9a SchKG nicht pfändbar

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Renate Steiger

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Nein IV und EL wird nicht gepfändet .

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Corinne Ryter Altenburger

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Das het mir kollegin gschickt. Bi ihre wirds pfändet

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Renate Steiger

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Corinne Ryter Altenburger mir hat jemand gesagt wo auf dem Betreibung Amt Arbeitet .

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Regula Christen

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so steht es by myhandiap: IV- und AHV-Renten sowie Ergänzungsleistungen, gewisse Zahlungen der Unfallversicherung, Familienzulagen und Fürsorgeleistungen sind nicht pfändbar (vgl. Art. 92 SchKG). Ebenfalls nicht pfändbar sind die sogenannten Kompetenzstücke wie z.B. der ganze Haushalt, die Kleider und die für die Berufsausübung notwendigen Geräte sowie Vermögenswerte im Ausland. Colette Rudin etwas für dich.

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Corinne Ryter Altenburger

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Renate Steiger okay dann entschuldige ich mich für die aussage. Aber kinderzulagen sind doch pfändbar

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Regula Christen

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Corinne Ryter Altenburger nein, laut myhandicapnicht. Such doch mal diesen Paragraphen des SchKG

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Corinne Ryter Altenburger

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Aber kinderzulagen sind doch ein lohnbestandteil??

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Renate Steiger

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Corinne Ryter Altenburger nein brauchst du sicher nicht .

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Corinne Ryter Altenburger

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Ich lerne demfall auch noch was. Aber interesant ist es trotzdem

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Regula Christen

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Corinne Ryter Altenburger nein, die haben nichts mit dem Lohn zu tun. Das kommt von der AHV und wird dem Arbeitgeber bezahlt, damit er diese dem Arbeitnehmer auszahlen kann.

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Corinne Ryter Altenburger

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Regula Christen okay sorry aber meiner kollegin werden die def. Gepfändet. Darum verstehe ich das nicht.

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Regula Christen

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Corinne Ryter Altenburger evtl weiss Colette Rudin mehr dazu.

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Rahel Citossi Müller

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Es gaht nid um iv taggelder sondern e chinderrente nit el....

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Regula Christen

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Regula Christen

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such den Paragraphen 92 und lies es. Es steht ziemlich em Schluss 😊

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Sarah Wiederkehr

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IV- und AHV-Renten sowie Ergänzungsleistungen, gewisse Zahlungen der Unfallversicherung, Familienzulagen und Fürsorgeleistungen sind nicht pfändbar (vgl. Art. 92 SchKG).

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Rahel Citossi Müller

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Okay aber sie schaffed auna...wird de das zämegrechnet und die 60.- wo iv/el/ kinderzuelag und lohn zäme zvill sind pfändet? Ich han ebe gmeint unpfändbars darf ned agrechnet werde

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Sarah Wiederkehr

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Art. 92 Schkg Absatz 9a:

Unpfändbar sind:
die Renten gemäss Artikel 20 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 194613 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung oder gemäss Artikel 50 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 195914 über die Invalidenversicherung, die Leistungen gemäss Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 19. März 196515 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die Leistungen der Familienausgleichskassen

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/18890002/index.html

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Sarah Wiederkehr

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Rahel Citossi Müller Ich kann das so nicht sagen. Vielleicht jemand anderes?
Evt kann auch ProInfirmis helfen. Die haben auch Juristen oder in dem Gebiet ausgebildet Mitarbeiter.

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Rahel Citossi Müller

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Okay, super danke...denn hani ihre ja kain quats h vezellt....danke fürs ufkläre

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Colette Rudin

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Gem. Beitrag handelt es sich nicht um Taggeld. Und dieses ist pfändbar.

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Rahel Citossi Müller

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Wo steht taggeld...im post steht rente...es ist eine kinderrente

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Colette Rudin

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Es steht iv-Rente und Kinderzulage 😉

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Colette Rudin

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IV Rente sowie Ergänzungsleistungen sind NICHT pfändbar. Art. 92 Abs. 9a SchKG. IV-Taggeld jedoch schon

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Colette Rudin

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hier zum selber nachlesen 😊

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Colette Rudin

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Yvonne Widmer Hagger

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Doch kinderzulagen schon. Haben sie bei einer kollegin gemacht

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Zhanete Dhe Muarem Aliu

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Also bei uns ist es so mein Mann hat Iv und El es wird angerechnet aber nur mein Lohn wird gepfändet wen er höher ist als das Betreibungsrechtliche Existenzminimum Kinderzulagen wird auch gepfändet.Leider.

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Sandra Schnelli-Kehrli

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kinderzulagen von der sva sind nur nicht pfändbar also die nichtserwebstätigen kinderzulagen.

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Colette Rudin

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steht genau welche KZU nicht pfändbar sind 😊

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