Habe auch die erste Frage: Ist es üblich, dass man für die Löschung einer Betreibung bezahlen muss??? Die betriebene Schuld wurde aber bezahlt.

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Kommentare

Susan Keusch

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Ja, ist von betreibung zu betreibung anderst.

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Eveline Gutmann

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ja, ist so

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Eveline Gutmann

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nach 5 Jahren erlischt sie automatisch

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Susan Keusch

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Stimmt so leider nicht

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Eveline Gutmann

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Susan Keusch sicher...

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Eveline Gutmann

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war jetzt grad bei einem Bekannten so. Man hat uns das auf dem Betreibungsamt auch gesagt.

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Eveline Gutmann

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er musste den Betreibungsauzug haben, weil er sich um eine Wohnung beworben hat und der Auszug war leer.

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Manuela Klaus

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Manuela Klaus

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"Nach fünf Jahren erscheint ein Eintrag in einem Betreibungsregisterauszug automatisch nicht mehr."
Auszug aus dem von mir geposteten link vom konsumentenschutz.

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Eveline Gutmann

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Susan Keusch doch nach 5 Jahren wird es automatisch gelöscht.

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Andreas Thanner

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Susan Keusch auf welche Gesetzesgrundlage beziehen Sie sich, respektive das Amt welche dieses Register führt? Warum haben Sie sich nicht gewehrt, wenn doch die Gesetzeslage sonnenklar ist?

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Manuela Klaus

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https://www.ch.ch/de/loschung-betreibung/
Sorry aber die links die ich gepostet habe wurden wohl kaum von irgendeinem trottel geschrieben!

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Ramona Sarah Bürgi

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Oh Leute es gibt zweierlei Auszüge.. 🙈 den sumarischen und den detailierten. Beim summarischen für Wohnungen ect..sind die Betreibungen nach 2-5 Jahren nicht mehr zu sehen..je nach Kanton..in ZH 2 Jahre zbsb.

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Ramona Sarah Bürgi

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Auf dem Betreibungsamtbselber bleiben sie stehen auch wenn bezahlt

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Colette Rudin

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Eveline Gutmann Nein automatisch gelöscht werden sie nicht. Sie sind lediglich nicht mehr ersichtlich gegen aussen 😊

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Ramona Sarah Bürgi

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Teilweise werden einfach die entstanden Betreibungskosten verlangt zu zahlen, damit der Gläubiger mit einer Löschung einverstanden ist.

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Colette Rudin

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Gläubiger ist nicht zur Löschung verpflichtet.

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Markus Meyer

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nein....die Behörde hat damit nichts zu tun. Damit bezahlt man den zusätzlichen Aufwand des Gläubigers. Immerhin muss der nochmal hinsitzen und ein Schreiben aufsetzen. Manche verzichten ganz

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Thomas Berger

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Ja der Gläubiger kann e Gebühr fürs Lösche verlange . I würe drum wenn i d Schuld beglichene grad schriftlich d' Löschig verlange.
Da göhnd die meischte druf i 😉

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Ramona Sarah Bürgi

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Wieso eine Schweinerei? Ich finde es nett das man die Möglichkeit kriegt eine Betreibung vorzeitig löschen zu lassen..das ist Gutwill vom Gläubiger. Ihnen ist es ja frei den Eintrag stehen zu lassen.

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Ciara Gomez

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Hier steht noch wie man einen Eintrag wieder loswerden kann: 😎😎😎
https://www.konsumentenschutz.ch/themen/zahlungsverkehr/eintrag-ins-betr...

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Colette Rudin

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es war schon immer 5 Jahre. Aber je nach Einstellung der Software war der Auszug nur auf 3 Jahre erstellt. Man konnte aber immer 5 verlangen 😊

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Hatice Özcan

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Colette Rudin Chan mich ebe no erinnere, das sie bi üs früenner 2 johr gsi sind

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Colette Rudin

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eben. das war lediglich eine Softwareeinstellung. Gesetzlich waren es immer 5 Jahre 😊

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Walter Büchi

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art. 8a abs. 4 schkg, 5 jahre

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Milu Lam

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Bi manche Betriebigsämter verlangs vo Gläubiger für Löschig Gebühre. Dementsprechend verlangt manche Gläubiger vom Schuldner z ersch Gebühre u wird den glöschet.

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Samantha Sam Carter Covet

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Es verhält sich wie folgt: der Antrag des Gläubigers, den Betreibungsregistereintrag löschen zu lassen, ist kostenlos. Allerdings kostet der Vorgang auf dem Betreibungsamt selbst seit 2017 (vgl. BG 2017) CHF 16.30, welcher der Gläubiger natürlich weiterverrechnen und dem Schuldner (auch nach Bezahlung des Zahlungsbefehls) auferlegen kann.

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Colette Rudin

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Also ganz einfach erklärt.

Die Registereinträge erscheinen gegen AUSSEN nicht mehr nach 5 Jahren. Das Betreibungsamt sieht aber alle. Auch die, die 6 Jahre oder älter sind.

Wenn der Gläubiger eine Betreibung löschen lässt sieht man diese gegen aussen nicht mehr. Aber das Betreibungsamt immernoch.

Verlustscheine sind 20 Jahre auf dem Registerauszug ersichtlich!

Und ja, der Gläubiger darf Gebühren für die Löschung erheben. Denn der Gläubiger ist nicht verpflichtet eine Betreibung zu löschen. Es sei denn, es wurde gerichtlich festgelegt, dass er dies machen muss.

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Rolf Stüssi

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Es wurde hier mehrmals und richtigerweise erklärt. Die meisten Betreibungsämter verlangen für die Löschung eine kleine Gebühr Fr. 16.30 wurden genannt habe schon Fr. 18.60 gesehen.

Ganz wichtig ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Löschung einer Betreibung durch den Gläubiger, d.h. es steht dem Gläubiger absolut frei, die Betreibung stehen zu lassen.

Es ist ein Entgegenkommen und Goodwill des Gläubigers. Es wird unterschiedlich gehandhabt, es gibt Firmen, die ziehen und löschen die Betreibung umgehend nach Zahlung und andere welche diese partout nicht löschen auch nicht gegen eine Gebühr.

Darum sollte man vorher mit dem Gläubiger abmachen, dass man die Forderung samt Betreibungskosten allfälligen Spesen und Zins umgehend zahlt, im Gegenzug nach Zahlung sich der Gläubiger verpflichtet die Betreibung löschen zu lassen.

Wenn man das vorher schriflich macht und sich vom Gläubiger gegenzeichnen lässt, kann man nachher selber die Betreibung löschen lassen.

Also kurz gesagt, es ist reines Goodwill vom Gläubiger.
Die andere Variante ist teuer, eine entsprechende Klage einzureichen, dass der Registereintrag für dritte nicht mehr sichtbar ist... aber das kostet mehr als die Löschungsgebühr.

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Colette Rudin

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Der letzte Abschnitt gilt aber nicht, wenn die Betreibung zu Recht ergolgt ist.

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Rolf Stüssi

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Colette Rudin Es ist möglich auch bei einer gerechtfertigten Betreibung eine vereinfachte Klage einzureichen, dass die Betreibung für Drittpersonen nicht ersichtlich ist.

Hierzu muss aber die Betreibung vollständig bezahlt sein, entweder beim Betreibungsamt oder Schuldner und man muss das dem Gericht beweisen können. Die Betreibung erscheint nur noch auf dem internen Auszug des Betreibungsamtes (sowie Behörden) und auf dem eigenen Auszug (Selbstauskunft)

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Colette Rudin

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Rolf Stüssi welche Klage? 84/85 SchKG?

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Armin Moser

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wen du muesh de betriibigsuuszug öpper go zeige, zeigsh eifach ou d quittig u fertig. dä gsiet jo den das du zalet häsh!

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Colette Rudin

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Stoht au uf em uszug wenns gmäldet wirde isch oder sogar bim BA zahlt isch 😊

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Robert Schweng

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Cécile von Allmen wenn sie nur relevante Kommentare sehen möchten empfehle ich Ihnen die Benutzung der AWRI Datenbank.
Dort sind nur die relevantesten Kommentare sichtbar. Als Beispiel sieht dieser Beitrag bereinigt auf AWRI so aus: 😉
https://awri.ch/content/habe-auch-die-erste-frage-ist-es-%C3%BCblich-das...

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