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Hab ne frag wie man vorgehen muss wenn ein Paket geöffnet ohne Produkt aufgefunden wurde?! Es betrifft mich selber! Wird mir dies ersetzt und von welcher Seite?! Ist noch nicht bezahlt.
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Hab ne frag wie man vorgehen muss wenn ein Paket geöffnet ohne Produkt aufgefunden wurde?! Es betrifft mich selber! Wird mir dies ersetzt und von welcher Seite?! Ist noch nicht bezahlt.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Grundsätzlich haftet der Käufer, da Nutzen und Gefahr auf bereits auf den Käufer übergegangen sind (entweder bereits bei Vertragsschluss oder bei Aussonderung bzw Aufgabe zum Versand, OR 185).
Je nach Versandart kannst du evtl die Post oder wen auch immer in Haftung nehmen.
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Dann scheidet die Post ziemlich sicher aus, es sei denn, es wurde nicht gemäss AGB zugestellt
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Sandra Marty
Mir wurde mal im Hauseingang ein Paket geklaut. Ich habe dies umgehend dem Gläubiger sowie der Post mitgeteilt.
Musste dann zum Glück nichts bezahlen.
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Das mein ich 😉 die post darf es gemäß ihren AGB nicht einfach im Hausflur abstellen (macht sie bei mir aber auch immer).
Bin gespannt, ob das Päckchen was heute "zugestellt" wurde, morgen Abend noch da ist - sonst haftet klar die Post.
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Sandra Marty
Genau.. Ich musste auch etwas unterschreiben, dass falls ich nicht zu Hause bin, ein Abholschein ausgestellt wird.. Mal klappt es... Manchmal auch nicht?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
eigentlich musst du nur unterschreiben, wenn sie es trotzdem zustellen sollen... Zumindest gemäß den AGB der Post ?aber eben...... Hatte einmal einen Fall, dass ein zugestelltes Paket nicht ankam - da stand allerdings zwei Tage später am morgen früh dann der Paketinhalt (ohne Paket) vor meiner Tür ?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
also eben: du müsstest unterschreiben, wenn sie es hinstellen dürfen, wenn du nicht da bist - sonst müss(t)en sie es gemäß ihren AGB wieder mitnehmen und dir einen Abholzettel hinterlassen. Sie dürf(t)en es nicht einfach im Hausflur hinstellen (nur im Milchkasten/ Ablagefach)
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Karin Fo
Sandra Marty ich glaube was Carolin meint ist einfach, dass dich grundsätzlich niemand zwingt das zu unterschreiben. Wemm na es nicht macht muss man einfach die Pakete bei der Post abholen...
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Manuela Trachsler-Cadalbert
Hat es nicht dieses Jahr geändert, dass sie es neu rinfach hinstellen (wenn es ohne Unterschrift ist) und man explizit sagen und was unterschreiben muss wenn man das nicht möchte?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Karin Fo
Wäre möglich. Bei mir stellen sie es auch einfach rein. Ich finde das persönlich gut, dass die das so machen
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Also gemäss den Post AGB müssten sies wieder mitnehmen und dürfen es nicht stehen lassen.
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Manuela Trachsler-Cadalbert
Unser hat einen Schlüssel und legt alles rein. Allerdings sind wir nur 8 Parteien im Haus und kennen uns alle. Da ist bis jetzt alles gut gewesen. Oder auch meine Tante aus dem Haus nimmt es für andere an wenns zum unterschreiben ist. Sonst wäre ich nur noch auf der Post.
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Manuela Trachsler-Cadalbert
Carolin Metzler, ich habe glaub mal ein Schreiben bekommen oder mein Freund hat mir das gesagt. Er arbeitet dort. Aber AGBs hab ich mir schon länger nicht angeschaut
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
https://www.post.ch/-/media/post/agb/agb-postdienstleistungen-pk.pdf?la=...
2.5.1 / 2.5.7
Aber ich hab eh auch das Gefühl, dass der jeweilige Pöstler das macht, was für ihn am einfachsten geht ?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Rebekka von Niederhäusern
Sandra Marty bei mir stellten sie es bei Haupteingang hin. Wo ein Zahnarzt ist. Hab einmal böse angerufen als es das erste mal nicht klappte. Jetzt stehst bei mir vor der Türe im 2. stock?