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Guten Tag zusammen.
Weiss jemand wie das gesetzlich geregelt ist mit einem Neuwagen und dem Km Stand auf dem Tacho?
Ab welchem Km Stand muss ein Neuwagen als Vorführwagen deklariert werden? Sind zb. 150 Km noch zulässig für einen Neuwagen?
Vielen Dank für Eure Imputs
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Guten Tag zusammen.
Weiss jemand wie das gesetzlich geregelt ist mit einem Neuwagen und dem Km Stand auf dem Tacho?
Ab welchem Km Stand muss ein Neuwagen als Vorführwagen deklariert werden? Sind zb. 150 Km noch zulässig für einen Neuwagen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:49
Nicole Schmidlin-Scheidegger
Ha gmeint 50 km aber has vergesse, bi mal mit amene garagist zäme gsi
Fr, 02/06/2017 - 13:49
Birgit Rechsteiner
Glaube dass das nicht den Neuwagen ausmacht. Sondern ob bereits eingelöst ezc.
Aber 150 km scheint mir noch ok...
Fr, 02/06/2017 - 13:49
Petra Petrovic-Djokic
Versuch mal da was zu finden:
https://www.auto-recht.ch/neuwagen/auto-ab-ausstellungsraum
Fr, 02/06/2017 - 13:49
Manuel Schranz
Bei der Auslegung eines Ausdrucks oder Sprachgebrauchs nach dem Vertrauensprinzip kommt es nicht darauf an, was Experten oder Amtsstellen darunter verstehen. Entscheidend ist allein, welches Wissen ein Vertragspartner im betreffenden Verkehrskreis beim anderen nach Treu und Glauben voraussetzen darf. (BGE 116 II 431)