Guten Tag zusammen.

Weiss jemand wie das gesetzlich geregelt ist mit einem Neuwagen und dem Km Stand auf dem Tacho?
Ab welchem Km Stand muss ein Neuwagen als Vorführwagen deklariert werden? Sind zb. 150 Km noch zulässig für einen Neuwagen?

Vielen Dank für Eure Imputs

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Kommentare

Nicole Schmidlin-Scheidegger

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Ha gmeint 50 km aber has vergesse, bi mal mit amene garagist zäme gsi

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Birgit Rechsteiner

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Glaube dass das nicht den Neuwagen ausmacht. Sondern ob bereits eingelöst ezc.
Aber 150 km scheint mir noch ok...

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Petra Petrovic-Djokic

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Manuel Schranz

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Bei der Auslegung eines Ausdrucks oder Sprachgebrauchs nach dem Vertrauensprinzip kommt es nicht darauf an, was Experten oder Amtsstellen darunter verstehen. Entscheidend ist allein, welches Wissen ein Vertragspartner im betreffenden Verkehrskreis beim anderen nach Treu und Glauben voraussetzen darf. (BGE 116 II 431)

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