Guten Tag Zusammen

Ich hätte da eine Frage.
Zur Zeit Wohne ich mit 3 Leuten in einer WG im Kanton St.Gallen in einem Reihen Haus.

Es gibt einen Huptmieter und 3 Untermieter.
Die 3 Untermieter haben einen 2Jahres Vertrag Unterschrieben, doch seit letzten Freitag hies es das der Hauptmieter plötzlich gekündigt hat. (Er hatt es via Wahtsapp einer Mitbewohnerin geschrieben! Und keinen Grund wieso wessahlb und warum?) Plötzlich hiess es in 3Monaten müssen alle draussen sein (Kündigungsfrist).
Wir 3 Untermieter haben in diesemfall weiter gesucht und auch was gefunden. Doch jetzt hat der Hauptmieter einen Zettel bei uns hinterlassen (und 3 Direkte Briefe an uns ABER NICHT UNTERSCHRIEBEN) das wir am 15.12.2017 Draussen sein müssten.

Kann Er das machen einfach einen 2 Jahres Vertrag Kündigen und auch die 3 Kündinugst fristen streichen? (und uns so auf die Strasse stellen?)
Ich würde mich freuen um jede Hilfe denn so kann dieser Terror nicht weitergehn da wir einen Vertrag haben mit dem Hauptmieter.

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Kommentare

Rahel Citossi Müller

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Ich würde sofort aber wirklich sofort zur mietschlichtungsstelle gehen....so gehts nicht

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Robert Schweng

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Ja, das habe ich verstanden. Deshalb hab ich vorgeschlagen ihr sollt einen neuen Vertrag mit dem VERMIETER machen, wenn ihr in der WG bleiben wollt. 😉

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Pulpul Marley

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Nein wir haben bereits was neues. Es geht nur darum das der HAUPTMIETER uns so kurzfristig rausschmeissen will ohne rechtlichen grund. Miete wurde immer bezahlt und das Haus ist auch in einem Top zustand also verstehe ich nicht warum wir keine 3kündigungs friesten hätten so ohne grund.

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Walter Büchi

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der hauptmieter kann in regress genommen werden!
"Kündigung in der Untermiete

Der Untermietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden. Der Untermieter kann auch vorzeitig ausziehen, wenn er einen zumutbaren Nachmieter stellt. Der Hauptmieter kann den Vertrag für die Wohnung kündigen. Spätestens dann sollte er aber auch sofort dem Untermieter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Sonst schuldet er Schadenersatz, wenn der Untermieter unerwartet ausziehen muss."

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Pulpul Marley

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Es ist unerwartet da wir ohne grund am 15 raus müssten

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Walter Büchi

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Pulpul Marley erstreckung des mietverhältnis wäre unter den umständen m.a auch möglich.

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