Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Tag Tag Miteinander. Eine Freundin von mir hat für einen Verein die Buchhaltung gemacht, bei dem sie gleichzeitig gearbeitet hat. Sie hat die Buchhaltung während des Vereinsjahres abgegeben, weil sie Differenzen hatten. Der Verein schuldet ihr noch zwei Löhne, will ihr die aber nicht auszahlen, weil sie sagen, sie hätten einen Mehraufwand gehabt bezüglich der Übernahme der Buchhaltung und diese sei nicht gut gewesen. Für das Führen der Buchhaltung hat sie nie Geld erhalten.
Ist der Verein da im Recht?
Bewertung:
(1 Stimme)
Guten Tag Tag Miteinander. Eine Freundin von mir hat für einen Verein die Buchhaltung gemacht, bei dem sie gleichzeitig gearbeitet hat. Sie hat die Buchhaltung während des Vereinsjahres abgegeben, weil sie Differenzen hatten. Der Verein schuldet ihr noch zwei Löhne, will ihr die aber nicht auszahlen, weil sie sagen, sie hätten einen Mehraufwand gehabt bezüglich der Übernahme der Buchhaltung und diese sei nicht gut gewesen. Für das Führen der Buchhaltung hat sie nie Geld erhalten.
Ist der Verein da im Recht?
Ansichten:
Archiv
- März 2017 (83)
- April 2017 (64)
- Mai 2017 (79)
- Juni 2017 (106)
- Juli 2017 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 6 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Sa, 10/02/2018 - 08:15
Eveline Gutmann
ich glaube nicht, dass die das dürfen. Ich würde mich ans Arbeitsgericht wenden. Dort erhält man kostenlose Auskunft.
Sa, 10/02/2018 - 08:22
Fatih Bütün
Rechtsschutz einschalten und mit dem Anwalt eine Sprachstunde führen.
Denke nicht, dass der Verein so etwas machen darf.
Sa, 10/02/2018 - 08:27
Monique Schmidli-Rieder
Nein definitiv nicht. Auch wenn die Buchhaltung Bestandteil der bezahlten Arbeit gewesen wäre, ist der Arbeitgeber trotzdem den Lohn geschuldet. Mit rechtschutz oder Anwalt das ganze bei der schlichtungstelle angehen
Sa, 10/02/2018 - 08:30
Celina Kart
Der Verein sagt, sie hätten einen Mehraufwand, weil sie die Buchhaltung unter dem Vereinsjahre abgegeben hat. Sie haben dies aber so akzeptiert und eine neue Buchhalterin hat es so übernommen.
Sa, 10/02/2018 - 08:30
Amras Amandil
Wenn sie auch da gearbeitet hat, bestand sicher auch ein Vertrag! Und jeder Vertrag hat eine Kündigungsfrist oder ist befristet. In einem Verein wird der Buchhalter jeweils an der Jahresversammlung für ein Jahr gewählt. Wenn das so ist, kann sie den Bettel nicht mitten im Jahr hinschmeissen. Im OR steht, dass ein Arbeitgeber 1/4 eines Monatslohns zurückhalten kann, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird, plus kann sie Mehrkosten an den Arbeitnehmer weiterverrechnen, falls solche entstehen. Da gehören z.B. Inseratskosten für eine Stellenanzeige nicht dazu, weil der AG das auch bei fristgerechten Kündigung machen müsste. So klar ist der Fall nicht. Ich denke, dass da ein Gericht entscheiden muss, wenn beide stur bleiben. 2 Monatslöhne geht meiner Meinung nach zu weit!
Sa, 10/02/2018 - 08:35
Monique Schmidli-Rieder
Die Buchhaltung war nicht Bestandteil der bezahlten Arbeit. Sie hat dafür nichts erhalten ergo kann nicht einfach Lohn einbehalten werden für etwas was dies gar nicht betrifft.
Sa, 10/02/2018 - 08:38
Celina Kart
Der Verein hat die Kündigung akzeptiert und die Arbeit im Vorstand war unentgeltlich. Es war nur ein kleiner Lohn für die Arbeit. Aber es wäre ist Lohn für geleistete Stunden Arbeit. Vertrat war leider nur mündlich, aber es ist möglich es mit einer anderen Vorstandsmitarbeiterin zu beweisen. Die andere Mitarbeiterin hat ihre Arbeit im Vorstand auch während des Jahres niedergelegt, war ein nicht sehr aufwändiges Amt und bekommt ihren Lohn ausbezahlt.